Die neuen Postkästen nützen vor allem der Werbewirtschaft. ein Kommentar von "Konsument"-Redakteurin Veronika Kaiser.
Konsument-Redakteurin |
Liberalisierung des Postdienstes
In allen Mehrparteienhäusern sollten neue Hausbrieffächer montiert sein. Rechtlicher Hintergrund: Durch die Liberalisierung des Postdienstes müssen auch private Postverteilfirmen Zugang zu den Postfächern haben. Wer wie ich mit dem Service der Post nicht immer zufrieden war, wird es wohl begrüßen, wenn Privatfirmen den oft lahmen Postfuchs auf Trab bringen.
Entsorgung der alten Kästchen
Ärgerlich finden zahlreiche Konsumenten aber die Art der Umstellung. Warum wurden nicht einfach die Schlüssel der alten Post-Briefanlagen an die anderen Zustellunternehmen weitergegeben? Das hätte Kosten gespart und die Umwelt weniger belastet – schließlich müssen jetzt ja zehntausende alte Kästchen entsorgt werden. Aus den neuen Fächern können Poststücke entwendet werden. Und ebenso leicht könnten „Bosnigln“, denen gerade langweilig ist, irgendwelchen Unrat ins Postkastl stecken. Besonders ärgern werden sich alle, die sich vor der Werbeflut schützen möchten.
Offizieller Kleber umständlich zu bekommen
Bisher konnte man den Kleber, der unadressierte Werbung in der Post abweist, einfach am nächsten Postamt bestellen. Jetzt muss man diesen Kleber mit frankiertem Rückkuvert per Brief (!) anfordern. Viele Konsumenten werden diesen Aufwand scheuen – und die Postkästen werden vor Prospekten überquellen. Ein selbst geschriebenes Schild hilft dagegen kaum (siehe dazu: Weitere Artikel - " Hausbriefkästen 5/2006 "). Womit klar ist, wer von den neuen Postkästen am meisten profitiert.
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Höchstgericht sagt "nein"!
Nach Veröffentlichung dieses Artikels im Heft sorgte der Verfassungsgerichtshof für Wirbel bei den Postfächern:
Wien (APA) - Hausbesitzer müssen nicht, wie im neuen Postgesetz vorgeschrieben, für die Errichtung der neuen Hausbrieffach-Anlagen aufkommen. Eine diesbezügliche gesetzliche Verpflichtung ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam der Verfassungserichtshof (VfGH). Damit ist auch der Stichtag 1. Juli 2006 obsolet, mit dem die Umrüstung hätte passiert sein sollen.
Die Höchstrichter begründen ihren Spruch damit, dass eine solche Verpflichtung einen Eingriff ins Eigentumsrecht darstelle. Ein solcher sei nur dann gerechtfertigt, wenn die die Errichtung im öffentlichen Interesse gelegen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall sondern dies diene vor allem den Anbietern von Postdienstleistungen. Die Verpflichtung zur Errichtung der neuen Hausbrieffach-Anlagen gilt ab sofort als aufgehoben.