Seit Monaten erreichen uns Beschwerden von Konsumenten über die neuen Postkästen in Mehrfamilienhäusern. Deren Öffnung ist so groß, dass man hineingreifen kann. Langfinger haben also leichtes Spiel. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.
Veronika Kaiser Chefin vom Dienst |
Nötig wurden die neuen Hausbrieffachanlagen, damit alle Postunternehmen Briefe zustellen können. Bezahlen muss das die Post. Sie hat die neuen Kästen auch ausgewählt. Doch dabei dürfte der Postfuchs danebengegriffen haben.
Norm wurde eingehalten
Die Norm für Hausbrieffächer wurde zwar eingehalten. Nur schreibt diese Norm offenbar keine "händische" Prüfung vor, also, ob man hineingreifen kann. Diesen Test hätte das Modell, das jetzt installiert wurde, vielleicht nicht bestanden.
Post-Aufsichtsbehörde: kein Grund einzuschreiten
Die Post selbst verweist darauf, dass die Norm sogar übererfüllt wurde (siehe Hausbrieffachanlagen - Gesetzeskonform). Nach Ansicht der Post-Aufsichtsbehörde ist dieser Vorschrift jedenfalls Genüge getan, sie sieht keinen Grund zum Einschreiten. Und damit nicht genug des Ärgers: Als Abhilfe bieten Fachbetriebe wie Schlosser, Eisenwaren- und Wohnbedarfshandel sogenannte Postentnahmesicherungen in Form von "Krallen“ an, die unbefugte Eingriffe erschweren sollen; man kann sie selbst anbringen. Doch oft hält hier der Klebstoff nicht. Man muss also zusätzlich teuren Spezialkleber kaufen. Und die Poststücke werden durch diese Krallen beschädigt.
Erst muss ein Schaden eintreten
Wehren kann man sich gegen die unzureichenden Kästen nicht. Man könnte nur Schadenersatz verlangen, wenn ein Brief nachweislich durch den "einladenden“ Schlitz entwendet wurde. Doch der könnte auch schon auf dem Postweg verschwunden sein.
Die Post argumentiert, sie könne ja keine Tresore anschaffen. Das ginge über die gesetzlichen Vorgaben hinaus – und würde die ohnedies immens hohen Kosten noch erheblich steigern. Da können sich Betroffene nur giften. Aber die Norm ist erfüllt.