Freiheit ist ein hehres Gut
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"Konsument"-Redakteur Peter Blazek: |
Freiheit ist ein hehres Gut, und das darf auch etwas kosten. So dachte wohl der Gesetzgeber, als er im Postgesetz die Bestimmung vorsah, dass neue Hausbriefkästen zu errichten seien, um auch privaten Zustelldiensten deren Benützung zu ermöglichen. Warum nur müssen es immer die Konsumenten sein, die für die Kosten der Freiheit aufzukommen haben?
Wer profitiert, soll zahlen
Diejenigen, die von der neu gewonnenen Freiheit profitieren, sollen auch die dafür nötigen Investitionen tätigen. Und nicht die Leidtragenden, die mit Werbemüll überschüttet werden sollen (denn darum, und nicht um Briefsendungen, geht es ja in erster Linie bei den liberalisierten Postdienstleistungen).
Diese Klarstellung hat nun der Verfassungsgerichtshof vollzogen: Die gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung neuer Hausbriefanlagen auf Kosten der Hausbesitzer (und damit letztlich auch der Mieter) stelle einen Eingriff ins Eigentumsrecht dar und sei daher verfassungswidrig.
Opfer: kein Recht auf Entschädigung
Damit ist der Stichtag 1. Juli für die Umstellung gefallen, nun muss eine neue Regelung gefunden werden. Wer allerdings vor dem Spruch des Verfassungsgerichtes Anfang Mai die neue Briefanlage bereits installiert hat, soll die angefallenen Kosten nicht rückerstattet bekommen (laut letzten Informationen von Anfang Juni).
Pfusch-Gesetze ignorieren?
Die Opfer einer verfassungswidrigen Bestimmung haben kein Anrecht auf Entschädigung. Was lernt der pflichtbewusste Staatsbürger daraus? Im Zweifelsfall Husch-Pfusch-Gesetze ignorieren? Wenn das Beispiel Schule macht, ist die Republik bald bankrott.