Reklameverteilung an Autos strafbar
Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Verteilung von Reklame hinter den Scheibenwischern als verkehrsfremde Tätigkeit strafbar. Wer Werbematerial hinter den Scheibenwischern geparkter Autos anbringt oder anbringen lässt, benötigt dazu eine besondere Bewilligung nach der StVO. Liegt eine derartige Bewilligung nicht vor, wird die Straße zu verkehrsfremden Zwecken benutzt.
Strafen bis zu 726,73 Euro
Die Behörde kann eine Strafe bis zu 726,73 Euro verhängen. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine derartige Strafe gegen einen Unternehmer bestätigt, dessen Werbematerial in Wien an den Windschutzscheiben zahlreicher Autos angebracht worden war. Betroffene Autobesitzer können Anzeige bei der Bundespolizei oder bei der Bezirkshauptmannschaft erstatten.