Wohnrecht: Hausbesorger - Urlaubsvertretung
In unserer Eigentums-Wohnanlage haben wir einen Hausbesorger, der nun auf Urlaub ist. Er erhält Geld, um eine Vertretung während seines Urlaubs zu bezahlen. Nun sagt er, er finde keine Vertretung und behält das Geld dennoch ein. Darf er das?