In unserer Eigentums-Wohnanlage haben wir einen Hausbesorger, der nun auf Urlaub ist. Er erhält Geld, um eine Vertretung während seines Urlaubs zu bezahlen. Nun sagt er, er finde keine Vertretung und behält das Geld dennoch ein. Darf er das?
Nein. Ein Hausbesorger erhält das Entgelt für Urlaubsvertretung nur dann, wenn er damit auch tatsächlich einen Vertreter bezahlt. Darüber muss er auch einen Nachweis erbringen. Es handelt sich nicht um einen Lohnbestandteil wie etwa das Urlaubsgeld. Ihr Hausbesorger kassiert das Geld daher zu Unrecht. Die Verwaltung dürfte ihm dieses Geld ohne Vertretung gar nicht auszahlen oder müsste es zurückfordern, wenn kein Nachweis einer Vertretung erbracht wird.