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SkyEurope: Reorganisationsverfahren bewilligt - Kundenforderungen müssen bis 17.08.2009 einlangen

Das zuständige Bezirksgericht in Bratislava hat ein Reorganisationsverfahren von SkyEurope genehmigt. Geldforderungen von Gläubigern müssen bis 17.08.2009 beim zuständigen Verwalter und beim Bezirksgericht in Bratislava einlangen.

Frist für Forderungen beachten

Gläubiger müssen ihre Geldforderungen, die bis einschließlich 22.6.2009 entstanden sind, beim zuständigen Verwalter Dr. Jozef Grišèík und beim Bezirksgericht in Bratislava anmelden. Die Anmeldungen müssen spätestens am 17.8.2009 beim Verwalter und beim Gericht eintreffen.

Informationen rund um SkyEurope finden Sie auch auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich: www.europakonsument.at

Forderungsanmeldungen an Gericht und Verwalter

Das ausgefüllte Formular für die Forderungsanmeldung muss einmal an das Gericht und in zweifacher Version an den Verwalter geschickt werden. Kosten für die Anmeldung entstehen nicht.

Die Adresse des Verwalters, Herrn Dr. Jozef Grišcík, lautet:

Grišèik & Partners s.r.o.
JUDr. Jozef Grišèik
Hviezdoslavovo námestie 25
811 02 Bratislava

Tel.: +421 2 5441 0096
Fax: +421 2 5441 2916
Webseite: http://www.ghlp.sk/

Die Adresse des Bezirksgerichts in Bratislava:

Okresný súd Bratislava I
Záhradnícka 10
812 44 Bratislava 1

Formulare für die Forderungsanmeldung

Das notwendige Formular für die Anmeldung finden Sie im Dowloadbereich unter dem Namen:

Prihláška pohladávky

Da das Formular in slowakischer Sprache eingebracht werden muss, stellen wir zusätzlich ein bereits ausgefülltes Beispielformular mit der Bezeichnung "BEISPIEL-Prihláška pohladávky" zur Verfügung.

Bei diesem Beispiel geht es nur um die Rückforderung des Ticketpreises. Sollten Sie andere Ansprüche haben, wie zum Beispiel bei Gepäcksbeschädigung, ist dieses Musterformular nicht verwendbar.

Die in grün angegebenen Daten sind unverändert zu übernehmen. Die roten Eingaben sind auf Ihre persönlichen Daten hin auszufüllen. Alle schwarzen Angaben dienen nur zu Ihrer Information und sind daher nicht zu übernehmen.

Wichtige Informationen zum Ausfüllen des Formulars

Wir empfehlen, das Formular exakt nach folgenden Formbestimmungen auszufüllen:

  • Verwenden Sie nur Großbuchstaben.
  • Rücken Sie die Zahlen ganz an den rechten Rand des abgegrenzten Feldes.
  • Beginnen Sie bei Buchstaben ganz am linken Rand.
  • Die Leerfelder dürfen nicht beschriftet werden.

Alle Unterlagen dürfen nicht fix mit einer Heftklammer, sondern nur lose mit einer Büroklammer verbunden werden.

Unterlagen mitschicken

Weiters raten wir Ihnen, eine Kopie der Buchungsbestätigung, der Zahlungsbestätigung und der Stornierung des Fluges durch SkyEurope mitzuschicken und die Anzahl der Beilagen im Formular anzugeben
(siehe Angaben im Beispielformular unter dem Punkt 26 ganz unten und unter Punkt 47).

Vorlage für ein Schreiben an den Verwalter

Zusätzlich empfehlen wir, dass Sie ein kurzes Schreiben an den Verwalter richten, in dem Sie um Bestätigung des Eingangs der Forderungsanmeldung und der Vollständigkeit der Unterlagen ersuchen.

Einen Musterbrief finden Sie als "Insolvenzverwalter-Musterbrief" im Downloadbereich.

Zustellbevollmächtigter

Die Nennung eines Zustellbevollmächtigten ist nicht verpflichtend.

Damit das Gericht Schriftstücke zustellen kann, benötigen Sie einen Zustellbevollmächtigten mit Sitz in der Slowakei. Sofern Sie einen Zustellbevollmächtigten nennen können, ist dessen Adresse und Kontaktdaten in den Feldern 11-18 des Formulares einzutragen. Zusätzlich ist eine Bestätigung des Zustellbevollmächtigten beizulegen, dass dieser mit der Entgegennahme der Schriftstücke einverstanden ist.

Sofern Sie keinen Zustellbevollmächtigten nennen können, werden die vom Gericht erlassenen Schriftstücke jedenfalls im Commercial Bullentin veröffentlicht.

Tipp: Da der Commercial Bulletin in slowakischer Sprache verfasst ist, empfehlen wir Ihnen, mit dem Verwalter direkt nach Ablauf der Anmeldefrist bezüglich der Veröffentlichtungen der Schriftstücke in Kontakt zu treten.

Erhalten Betroffene ihre Forderungen zur Gänze zurück?

In welcher Höhe bzw. ob überhaupt ein Teilbetrag aufgrund der Anmeldung rückerstattet wird, ist zur Zeit nicht einschätzbar.

Fluglizenz bis Februar 2010

Nach Angaben der Fluglinie finden derzeit alle Flüge planmäßig statt. SkyEurope verkauft seit 31.7.2009 Tickets für den Flugplan Winter 2009/2010. Die Verlängerung der SkyEurope-Lizenz sei - bis mindestens Februar 2010 - bestätigt, und die Fluglinie werde diesen Winter auf 32 Routen zu 24 Destinationen in 17 Ländern fliegen, kündigte die Airline an.

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