Auch für einen Verstorbenen ist eine Arbeitnehmerveranlagung möglich. Je nach Verdienstlage zu Lebzeiten fällt die Steuergutschrift für die Erben unterschiedlich hoch aus.
Fall 1: Hubert Nowotny, 45, arbeitet als Installateur. Im April 2009 verunglückt er bei einem Autounfall tödlich. Seine Frau Elvira steht mit ihrer fünfjährigen Tochter alleine da.
Fall 2: Herta Blau, geschieden, ist nach 45 Jahren als Buchhalterin Anfang 2008 in Pension gegangen. Ihr einziger Sohn Gustav findet sie im Juni 2009 in ihrem Haus tot am Fußboden.
Psychische Belastung
Trauer und finanzielle Sorgen Jeder Todesfall ist für die Hinterbliebenen eine große psychische Belastung. In den Schmerz des Abschiednehmens mischen sich aber oft auch finanzielle Sorgen. Die Betriebskosten für das Haus von Frau Blau laufen weiter. Frau Nowotny muss das Begräbnis ihres Mannes organisieren und bezahlen, seine Versicherungen stornieren und selbst an Kleinigkeiten wie Zeitschriftenabos denken. Die Kosten schmerzen umso mehr, als Elvira Nowotny seit der Geburt ihrer Tochter nicht mehr berufstätig war. Wie schnell eine 43-jährige Frau bei der derzeitigen Wirtschaftslage wohl einen Job findet? Unerwartete Hilfe Zumindest eine kleine finanzielle Hilfe können beide Erben von ganz unverhoffter Seite erwarten: vom Finanzamt. Nämlich dann, wenn Elvira Nowotny und Gustav Blau für ihre Verstorbenen eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Selbst wenn dies auf den ersten Blick vielleicht geschmacklos erscheint: Diese kleine Formalität kann sich bezahlt machen!