Guter Rat kostet Geld
Die meisten Kanzleien versuchten dafür, uns ihre kostenpflichtigen Leistungen zu verkaufen. Von fast allen wurde das aber korrekt als zusätzlicher Service angeboten, nur in zwei Fällen fühlten sich unsere Tester dabei gedrängt. Allen Angeboten gemeinsam war die treuhändische Abwicklung, die gewährleisten soll, dass die Kaufsumme vom Notar oder Anwalt erst dann weitergegeben wird, wenn der Käufer vertragsgemäß als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Der Rest der Angebote war sehr uneinheitlich und reichte von der Vertragserstellung bis zu Gesamtpaketen, die auch noch die grundbücherliche Abwicklung und Beratungsleistungen beinhalteten.
Was wir bei den weitergehenden Erläuterungen in allen Fällen vermissten, war der Hinweis auf den „Haus- und Wohnungs-Check“, ein Servicepaket der Rechtsanwaltskammer um 120 Euro, das laut deren Homepage Beratung zu grundlegenden Fragen betreffend den Haus- und Wohnungskauf beinhaltet. Da geht es etwa um die rechtlichen Rahmenbedingungen rund ums Grundbuch oder Rechte Dritter am Kaufobjekt, um Fragen zu Finanzierung und Nebenkosten, Grundzüge des Kaufvertrags, allenfalls erforderliche Genehmigungen durch die Grundverkehrsbehörde oder den Denkmalschutz sowie um steuerliche Aspekte. Das Paket beinhaltet zwar nicht die Abwicklung eines Immobilienkaufs, aber doch entscheidende Hinweise auf mögliche Stolpersteine am Weg zum Traumhaus.
Dieses Paket wurde von keinem der Rechtsanwälte angesprochen. Besonders ärgerlich: Die Kanzlei Räth ist auf der Homepage der Niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer explizit als Teilnehmer dieser Serviceaktion ausgewiesen.
Erhebliche Preisschwankungen
Bei den uns statt dessen angebotenen Leistungen schwankten die Preisangaben erheblich, sie lagen zwischen insgesamt 2.000 und 6.000 Euro. Beratung wurde uns zu Preisen zwischen 100 und 2.400 Euro offeriert. Die Begleitung des Erwerbs wurde mit 1,5 bis 3 Prozent des Kaufpreises veranschlagt, pauschal mit 3.500 Euro, oder es wurden Stundensätze zu 300 Euro angeboten. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro kamen wir so insgesamt auf Honorare zwischen 2.000 und 6.000 Euro. Die inhaltlich unterschiedlichen Leistungsangebote machten es jedoch unmöglich, die Preise im Detail zu vergleichen. Keine gravierenden Unterschiede konnten wir dabei zwischen den Honoraren von Notaren und Rechtsanwälten ausmachen.
Honorar verhandeln!
Die Konsumenten haben aber die Möglichkeit, zu verhandeln, und sollten dies auch unbedingt tun. Denn die Zeiten, in denen Rechtsanwälte und Notare standesrechtlich zu Mindesthonoraren für gewisse Leistungen verpflichtet waren, sind vorbei. Nun gibt es zwar eine Fülle unübersichtlicher Abrechungsmöglichkeiten für die Rechtsanwälte – z.B. nach Streitwert, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz, nach den autonomen Honorar-Richtlinien, nach Stunden oder pauschal –, aber damit wurde auch die Möglichkeit eröffnet, Honorare individuell auszuhandeln. Erkundigen Sie sich, ob und welche externen Kosten sonst noch entstehen. So fallen in unserem Beispiel etwa 200 bis 300 Euro an Beglaubigungsgebühren für den Notar an, Eintragung ins Grundbuch und Grunderwerbssteuer machen insgesamt 4,5 Prozent des Kaufpreises aus. Wer unliebsame Überraschungen vermeiden möchte, tut gut daran, ein Pauschalhonorar auszuhandeln. Das ist dann zwar nicht in jedem Fall die billigste Variante, sorgt aber für eine verbindliche Obergrenze.
Wer sich fürs Verhandeln des Honorars vorbereiten möchte, kann sich von der Homepage der Rechtsanwaltskammer (www.rechtsanwaelte.at) die Broschüre „Mein Recht ist kostbar“ laden. Vom Zeithonorar über das Pauschalhonorar, Erfolgs- und andere Zuschläge steht da viel Wissenswertes. Auch andere Fragen werden angesprochen, etwa, wer im Gerichtsverfahren welche Kosten übernimmt und was man bei der Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen beachten sollte.
Fazit: Kostenlose juristische Beratung kann hilfreich sein, um sich zu orientieren. Wer wirkliche juristische Begleitung braucht, kommt aber um den Griff ins Geldbörsel nicht herum.