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Pensionskonto: Beratung - Kein Grund zur Panik

Banken, Versicherer und unabhängige Finanzdienstleister bieten Erklärung und Beratung rund um das Pensionskonto an – mit sehr unterschiedlicher Qualität.

Folgende Finanzdienstleister haben wir getestet:

Banken

  • Bank Austria
  • BAWAG PSK
  • BTV
  • Hypo Tirol Bank
  • Raiffeisen-Landesbank Tirol
  • Tiroler Sparkasse
  • Volksbank Tirol Innsbruck-Schwaz

Vermögensberater und Versicherungsmakler

  • Deutsche Vermögensberatung Innsbruck / Christian Peer
  • EFM Versicherungsmakler – Florian Singer
  • FIDES Versicherung & Finanzberatung GmbH
  • Invest Solution Heinz & Partner
  • OVB Tirol
  • Swiss Life Select

Versicherungen

  • Allianz Elementar Versicherungs-AG – Landesdirektion Tirol
  • Generali Landesdirektion Tirol
  • Grazer Wechselseitige Versicherung AG
  • Tiroler Versicherung V.a.G
  • Uniqa Versicherungen AG – Landesdirektion Tirol
  • WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG VIG – Landesdirektion Tirol
  • Wüstenrot Versicherungs-AG Landesdirektion Tirol

Die Bewertung in der Test-Tabelle richtet sich nach Bedarfserhebung, Erklärung zum Pensionskonto und Produktberatung.

Nachfolgend unser Testbericht.


Vor etwas mehr als zehn Jahren wurde für alle unter 50-Jährigen ein staatliches Pen­sions­konto eingerichtet, das für mehr Übersicht und Planbarkeit bei den Versicherten sorgen soll. Im Laufe des vergangenen Jahres erhielt nun jeder seine erste Pensionskontonachricht, darin enthalten eine Auflistung der bisherigen Beitragszeiten und der vorläufige Pensionsbetrag.

Pensionskonto: kalkulierte Panikmache?

Doch was als Durchbruch in Sachen Transparenz gedacht war, sorgte vor allem bei Versicherten mit noch wenig ­Beitragsjahren für Frust und Unsicherheit. Vielen ist nicht ausreichend bewusst, dass sich der angeführte Rentenbetrag nur auf den aktuellen Stand bezieht und dass er im Laufe der kommenden Beitragsjahre noch anwachsen wird. Kritiker bezeichnen die Pensionskontoinformationen daher als reine Panikmache, die den Versicherern und ­Banken Kunden für die private Vorsorge in die Arme treiben soll.

Praxistest: Wo Sie gut beraten werden

Ist an dem Vorwurf etwas dran? Werden ­ den Kunden, die mit ihrer Pensionskontonachricht zu privaten Vorsorgeanbietern kommen, tatsächlich ohne großes Wenn und Aber, vielleicht sogar mit entsprechendem Nachdruck, Pensionsprodukte aller Art verkauft oder werden sie doch in der Mehrzahl umfassend beraten und über ihre Situation aufgeklärt?

Im Auftrag der Arbeiterkammer Tirol schickten wir anonyme Testerinnen und Tester im Raum Tirol aus, die alle vor Kurzem ihre Pensionskontoinformationen erhalten hatten und sich nun Rat suchend an Berater von Banken und Versicherern sowie an unabhängige Vermögensberater und Versicherungsmakler wandten; unter ihnen junge Berufseinsteiger, einige Mittdreißiger und ­eine dritte Gruppe von ca. 50-Jährigen, alle mit gleichen Ausgangsbedingungen.

Erstgutschrift, Pensionslücke und Vorsorge

Gefragt waren Informationen darüber, was diese Kontoerstgutschrift nun genau bedeutete, was an Pension tatsächlich zu erwarten war, ob sich auch für einen selbst die berüchtigte Pensionslücke auftun würde und wenn ja, wie man vielleicht noch dagegen vorsorgen könnte.

Unabhängige Berater besser

Ausreißer nach oben und unten

Die Mehrzahl der 20 Finanzdienstleister schnitt mit einem klaren "durchschnittlich" ab – also nicht wirklich schlecht, aber auch nicht in jeder Beziehung überzeugend. Entweder blieben Teile der Bedarfserhebung auf der Strecke oder es fielen grundlegende Infos zum Pensionskonto unter den Tisch.

Auch ­keine oder schlechte Erklärungen zur Kontoerstgutschrift, ein Drängen zum Vertrags­abschluss oder Ähnliches brachten bei einer sonst vielleicht guten Beratung Minuspunkte. Neben dem Durchschnitt gab es auch noch einige Ausreißer nach oben und unten.

Von 10 Minuten bis 3,5 Stunden

Ein deutliches Anzeichen dafür, ob das Kundeninteresse ernst genommen wurde, war allein schon die Beratungsdauer: Von flotten zehn Minuten bis zu mehr als 3,5 Stunden reichte die Bandbreite dessen, was da geboten wurde. Unangefochten an der Spitze lagen hier die unabhängigen Vermögensberater und Versicherungsmakler mit im Schnitt fast zwei Stunden, gegenüber einer Dreiviertelstunde bei den Banken und knapp einer ­Stunde bei Versicherungsberatern.

Unabhängige Berater besser

Eine lange Dauer ist nicht automatisch ein Garant für Qualität, aber die unabhängigen Berater und Makler erwiesen sich auch bei der Bedarfs­erhebung und bei den Erklärungen zum Pensionskonto als die bessere Wahl – und nicht zuletzt deshalb, weil sie bei den ­Anlageprodukten eine breitere Auswahl im Blick haben.

Wie die zwei Ausreißer unter den sonst "guten" ­Unabhängigen zeigen, kommt es aber auch hier sehr stark auf die Qualitäten des jewei­ligen Beraters an. Diese einschätzen zu ­können, ist das Um und Auf – und eigentlich keine Hexerei, denn eine gute Beratung sollte immer ganz bestimmte wesentliche Elemente beinhalten.

Wie gute Beratung aussieht

Bedarfserhebung

Im Fokus unserer Erhebung standen diesmal nicht die Produkte, die im Zuge der Beratung als Zusatzvorsorge empfohlen wurden, sondern eine Bedarfserhebung beim interessierten Kunden, Erklärungen zum Pensionskonto und eine Produktberatung für etwaige Produkte aus dem Bereich der privaten Pensionsvorsorge.

An erster Stelle stand dabei natürlich die Bedarfserhebung. Denn ohne die wichtigsten Lebensumstände des Kunden zu kennen, ­lassen sich keine seriösen Einschätzungen und schon gar keine (Produkt-)Empfehlungen vornehmen.

Beitragsjahre, Anlageprodukte, Risikoneigung

Alter, bereits angesam­melte Dienst- oder Beitragsjahre, finanzielle Verhältnisse des Interessenten, aber auch die Frage nach bestehenden Anlagepro­dukten und der persönlichen Risikoneigung spielen bei der Beratung rund um das Pensionskonto eine wichtige Rolle. Bonuspunkte sammelten außerdem jene Berater, die sich aktiv nach dem Informationsschreiben der Pen­sionsversicherungsanstalt erkundigten und dieses in ihre Empfehlungen miteinbezogen.

Einkommen und Verpflichtungen

Hier wie auch beim Abfragen der persön­lichen Verhältnisse zeigten sich die unabhängigen Berater und Makler deutlich engagierter als die Versicherer und insbesondere die Bankberater. Generell wurde am häufigsten der zur Verfügung stehende Veranlagungsbetrag und danach das Monats- oder Jahreseinkommen abgefragt, nur ein Drittel der Berater erkundigte sich nach finanziellen Verpflichtungen wie Kredit, Unterhalt oder Leasingraten.

Nach der persönlichen Risikoneigung erkundigten sich drei Viertel der Vermögensberater und Makler, immerhin noch 65 Prozent der Bankberater, aber nur rund 38 Prozent der Versicherungsmitarbeiter. Dafür bezogen Letztere das Informa­tionsschreiben der Pensionsversicherungsanstalt weitaus mehr in das Beratungs­gespräch ein als die Banker.

Einschätzungen zum Pensionskonto

Einschätzungen zum Pensionskonto

Bei den Erklärungen zum Pensionskonto war für unsere Tester interessant, ob und wie ­ auf die Begriffe "Kontoerstgutschrift" und "monatliche Bruttopension" eingegangen wurde, was zur viel beschworenen "Pensionslücke" gesagt wurde und was nach Ansicht des Beraters die private Pensionsvorsorge leisten kann und was das staatliche Pensionssystem. Auch hier wurden die Informationen der unabhängigen Berater und Makler als zum Teil deutlich besser eingestuft.

Kontoerstgutschrift: nur Momentaufnahme

Insgesamt wurde zwar in zwei Drittel der Ge­spräche darauf hingewiesen, dass es sich bei den Summen auf den Kontoerstgutschriften um reine Momentaufnahmen handle, und ein Drittel wies in der einen oder anderen Form darauf hin, dass der angeführte Betrag erst einige Jahre vor der Pension wirkliche Aus­sagekraft gewinne.

Aber es gab auch ­etliche Berater, die dazu gar nichts zu sagen hatten oder gar Unsinn von sich ­gaben, wie zum Beispiel "Diesen Betrag ­bekommen Sie in der Pension" oder "Man muss mit einem Drittel Verlust des letzten Gehalts rechnen".

Pensionslücke sehr unterschiedlich geschätzt

Wie hoch der Unterschied zwischen Letzt­gehalt und Pension ausfallen wird, lässt sich ohne detaillierte Analyse nicht feststellen (auch darauf haben gute Berater hingewiesen). Aus den vielen Einzelgesprächen und Protokollen, die von den Testern erstellt wurden, kristallisierte sich jedenfalls klar heraus, dass die "Pensionslücke" sehr unterschiedlich eingeschätzt und auch in ihrer Höhe ­unterschiedlich beziffert wird.

In 40 Prozent der Fälle wurde gesagt, dass die Höhe der Pensionslücke aus heutiger Sicht nicht abschätzbar sei, da noch zu wenige Dienst­zeiten vorhanden seien. Bei rund 12 Prozent der Beratungen wurde sogar festgehalten, dass keine Pensionslücke vorhanden sei.

Einkommens- und Ausgabenverlauf

In rund der Hälfte der Beratungsgespräche wurde eine Pensionslücke prognostiziert und zum Teil durch Berechnungen zum heutigen und zukünftigen Geldwert untermauert. Berechnungen sind an sich nichts Schlechtes. Aber je jünger man ist, desto schwieriger sind Prognosen über den weiteren Karriere- und Einkommensverlauf. Und zum Zweiten ist es zu kurz gegriffen, den Unterschied zwischen Gehaltshöhe und Rentenhöhe nur anhand der Einnahmenseite festzumachen (siehe Kapitel "Pensionslücke – trifft das jeden?").

Schwarze Schafe gibt es überall

Schwarze Schafe gibt es überall

Was die Produktempfehlungen betrifft, so ­dominierten erwartungsgemäß klassische und fondsgebundene Lebensversicherungen. Vor allem von Versicherungsberatern und fast gleichauf von Bankberatern wurde überwiegend bereits im Erstgespräch ein Ver­anlagungs­produkt empfohlen, während die Vermögensberater und Makler nur in Ausnahmefällen gleich zur Sache kamen.

Dass die unabhängigen Berater zwar ins­gesamt vorne liegen, aber nicht allesamt ­unfehlbar sind, zeigt ein weiterer Aspekt: Auf einen schnellen Vertragsabschluss gedrängt haben 14 Prozent der Berater – und unter den Dränglern waren alle Sparten (Banken, Ver­sicherer ebenso wie unabhängige Berater) nahezu gleich stark vertreten.

Vergleichen!

Was wieder einmal zu dem Schluss führt: Ein biss­chen Vertrauen ist gut, aber viel Vergleichen ist besser! Natürlich handelt es sich bei den Beratungsgesprächen um Momentaufnahmen. In jedem Fall ist die Einholung zumindest einer Zweitmeinung unbedingt anzuraten.

Testtabelle: Beratung Pensionskonto (Tirol) - Banken

Testtabelle: Beratung Pensionskonto (Tirol) - Vermögensberater und Versicherungsmakler

Testtabelle: Beratung Pensionskonto (Tirol) - Versicherungsunternehmen

Richtig reagieren

- Keine Panik: Der auf dem Pensionskonto ausgewiesene Betrag zeigt an, was Sie als Bruttopension erhalten würden, wenn Sie ab sofort keine Beiträge mehr einzahlen ­würden. Er ­spiegelt also nur den aktuellen Stand wider. Für junge Leute schockierend wenig, aber sie haben ja auch noch viele Jahre der Berufs­tätigkeit vor sich, in denen ihr Pensionsanspruch Monat für Monat anwachsen wird. Auch ein Mittvierziger wird voraussichtlich noch rund 20 Jahre, ein Mittfünfziger 10 Jahre lang sein Pensionskonto "befüllen".

- Vorausrechnen: UnterPensionskontorechner können Sie sich ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Pension bei Pensionsantritt in etwa ausfallen würde, wenn Sie weniger, gleich viel wie derzeit oder mehr verdienen würden. Von dieser Basis aus lässt sich vor allem bei nur noch wenigen Beitragsjahren etwas leichter kalkulieren.

- Erkundigen: Machen Sie sich mit den Pensionskontoinformationen vertraut, überprüfen Sie die mit dem Pensionskontostand mitgesandte Aufstellung Ihrer Versicherungszeiten, fragen Sie bei Unklarheiten bei der Pensionsversicherung nach.

- Ausgangslage bestimmen: Überlegen Sie sich Ihre voraussichtliche Situation in der Pen­sion: fixe Einnahmen und Ausgaben, durch die Pensionierung wegfallende berufliche Kosten, bestehendes Vermögen, mögliche Erbschaften und Auszahlungen wie Abfertigung, Versicherung, Renten- oder Ansparvertrag etc.

- Auf die Beratung vorbereiten: Je besser Sie Ihren Bedarf und die wichtigsten Vor- und Nachteile von Anlageprodukten kennen, desto mehr können Sie aus einem Beratungsgespräch mit einem Finanzdienstleister herausholen.

- Aufwendig, aber lohnend: Banken und ­Versicherer bieten natürlich ihre hauseigenen Produkte oder bestenfalls Papiere ihrer Vertriebspartner an, unabhängige Berater haben eine breitere Palette. Auch wenn es Zeit kostet: Der Vergleich mehrerer Produkte unterschied­licher Anbieter lohnt sich.

Pensionslücke – trifft das jeden?

Die Bezeichnung "Pensionslücke" ist erst in den vergangenen 10 bis 20 Jahren so richtig zu Ruhm und Unehren gekommen. Sie ist jedoch so alt wie das Pensionsversicherungssystem selbst. ­Landläufig wird mit der "Pensionslücke" der Unterschied zwischen dem letzten Aktivbezug und der Rente bezeichnet, und diese waren auch in der weiter zurückliegenden Vergangenheit bei der Mehrzahl der Bezieher nicht gleich hoch.

80 % vom durchschnittlichen Erwerbs­einkommen

Das Pensionskonto orientiert sich an der Formel "80/65/45". Das heißt, wer mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren in Pension geht, soll 80 Prozent seines durchschnittlichen Erwerbs­einkommens als Pension erhalten. Wer zum Beispiel vorzeitig in Pension geht (für Frauen gilt bis 2024 noch eine Übergangsregelung) oder wer wegen Studium und Herumjobberei erst spät oder über längere Perioden nicht pen­sionsversichert war, muss mit einer größeren Differenz zum Letztgehalt rechnen.

Kosten und Einnahmen ändern sich

Ob das zum Problem wird oder nicht, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, unter anderem vom gewohnten oder gewünschten Lebensstandard. Tatsache ist, dass mit der Pensionierung viele berufsbedingte Ausgaben wegfallen, ebenso häufig die Kosten für Wohnraumschaffung (Kredite), Aus- und Weiterbildungskosten, das regelmäßige Ansparen fürs Alter usw.

Gleichzeitig werden in der Pension oft Anspar- und Versicherungsverträge zur Auszahlung fällig. Die "Pensionslücke" tut sich also bei jedem irgendwie auf, ist aber bei genauerer Betrachtung bei den meisten kein Grund, sich schon vor der Rente zu Tode zu fürchten.

So wird das Pensionskonto berechnet

Kontogutschrift (Teilgutschrift)
Für jeden angerechneten Monat werden 1,78 Prozent der Beitragsgrundlage (Bruttoeinkommen) als Pensionsbeiträge auf diesem Pensionskonto gutgeschrieben. Im Jahr können Beiträge maximal vom 14-fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gutgeschrieben werden (Teilgutschrift).

Gesamtgutschrift
= alle bisherigen Gutschriften plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres. Die Gutschrift des vergangenen Jahres – inklusive aller darin enthaltenen älteren Gutschriften – wird aufgewertet entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter.

Aufwertungszahl
Die Aufwertungszahl entspricht der Steigerung der durchschnittlichen Beitragsgrundlage im vorvorigen Jahr gegenüber dem Jahr davor.
Beispiel: Aufwertungszahl für 2015 = durchschnittliche Beitragsgrundlage 2013 / durchschnittliche Beitragsgrundlage 2012.
Am Ende des Jahres 2014 wird die Gutschrift des Jahres 2013 (darin enthalten alle älteren Gutschriften) mit der Aufwertungszahl für 2015 multipliziert.

Gutschrift für Zeiten ohne Beschäftigung:

  • Zeiten der Kindererziehung von maximal 48 Monaten, bei Mehrlingsgeburten von maximal 60 Monaten, werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet.
  • Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes werden mit 1.694,39 Euro pro Monat bewertet.
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Wochengeld werden mit der um 17 % erhöhten Beitragsgrundlage vor Eintritt der Krankheit bzw. vor Beginn des Wochengeldbezugs bewertet.
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld werden mit 70 Prozent der Beitragsgrundlage im Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bewertet.
  • Zeiten des Bezugs von Notstandshilfe werden mit 92 Prozent der Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld bewertet.
  • Zeiten, in denen ein Anspruch auf Notstandshilfe nur deshalb nicht besteht, weil das Einkommen des (Ehe-)Partners auf die Notstandshilfe angerechnet wird, werden wie Notstandshilfe bewertet (erst ab dem Jahr 2005).

Pensionshöhe
Bei Pensionsantritt wird die Gesamtgutschrift, das heißt die aufgewertete Gutschrift aus den vergangenen Jahren plus die Gutschrift des laufenden Kalenderjahres, durch 14 dividiert. Dieser Betrag wird dann monatlich ausbezahlt.

Abschläge
Bei der Korridorpension gibt es für jedes Jahr Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter einen Abschlag von 5,1 Prozent der Pension.

(Männer, die 1955 geboren sind, erreichen erst im Jahr 2017 das Alter von 62 Jahren. Bis dahin unterliegen sie daher noch nicht dem Pensionskonto, wenn sie in Korridorpension gehen.) In allen anderen Fällen beträgt der Abschlag 4,2 Prozent pro Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts. Bei der Invaliditätspension beträgt der Abschlag maximal 13,8 Prozent. Wurde in den letzten 20 Jahren mindestens 10 Jahre Schwerarbeit geleistet, so beträgt der Abschlag maximal 11 Prozent (gilt vorerst nur bis zum Jahr 2015). Bei der Schwerarbeitspension beträgt der Abschlag nur 1,8 Prozent pro Jahr.

Zusammenfassung

  • Besser als der Durchschnitt. Art und Dauer der Beratung waren sehr unterschiedlich. Die Banken lagen bei der Produkt­beratung leicht vorne. Insgesamt erwiesen sich unabhängige Vermögensberater und Versicherungsmakler vor allem bei der Bedarfserhebung und der Erklärung des Pensionskontos als die bessere Wahl.
  • Lückenhafte Prognosen. Die Einschätzungen zur Pensionslücke gingen weit auseinander. Realistisch abschätzbar ist der Unterschied zwischen letztem Aktivgehalt und Rente erst kurz vor der Pension und unter Ein­beziehung aller voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben.
  • Die üblichen Verdächtigen. Die Qualität der empfohlenen Produkte stand diesmal nicht auf dem Prüfstand; forciert wurden aber vor allem Lebensversicherungen in allen Ausprägungen.

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