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AWD: 2000 neue Beschwerden über Beratungen 2009-03 - VKI-Sammelaktion abgeschlossen

Die VKI-Sammelaktion von Beschwerden war bereits abgeschlossen. Eine weitere Beschwerdewelle hat zu einer Verlängerung der Anmeldefrist bis 20.02.2009 geführt. Rund 6.500 Beschwerden über AWD-Beratungen beim VKI eingelangt.

Schaden: über 65 Millionen Euro

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte seine Sammelaktion von Beschwerden über den AWD im Zusammenhang mit der Vermittlung der im Kurs abgestürzten Immofinanz- und Immoeast-Aktien am 15.1.2009 bereits abgeschlossen. Das enorme Medienecho auf die Ankündigung der Sammelklagen-Aktion gegen AWD – im Auftrag des Sozialministeriums (BMASK) – hat aber zu einer weiteren Beschwerdewelle geführt. Deshalb hat das BMASK die Frist zur Anmeldung von Beschwerden nochmals bis zum 20.2.2009 verlängert. Nun ist die Sammelaktion abgeschlossen. Fazit: Weitere 2.000 Beschwerdeführer haben sich gemeldet, womit insgesamt rund 6.500 Beschwerden über AWD-Beratungen beim VKI eingelangt sind. Die hochgerechnete Schadenssumme beträgt damit über 65 Millionen Euro.

Schockierte Verbraucher auch in Deutschland

Neben einem enormen Medien-Echo in Österreich schockiert die nun publik gewordene Beratungspraxis des AWD Österreich auch die Verbraucher in Deutschland. So meldeten sich nach Bekanntgabe des Klagevorhabens zahlreiche Medien und Verbraucher aus Deutschland bei der FORIS AG, um sich nach den Beratungspraktiken des gesamten AWDKonzerns zu erkundigen. „Wir waren erstaunt“, so Dr. Gerrit Meincke, Leiter der Prozessfinanzierung der FORIS AG, „wie sensibel das Thema auch hier in Deutschland aufgenommen wird.“

Gesamtes Vermögen verloren

„Wenn man die Beschwerden auswertet, bekommt man den Eindruck, dass der AWD weniger die Finanzen seiner Kunden optimiert hat, als einfach Aktien an ein konservatives und sicherheitsbewusstes Publikum zu verhökern“, zieht Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI, eine erste Bilanz zu den Beschwerden. Bankprodukte wie Sparbücher oder auch Bausparverträge wurden schlechtgeredet, die Immo-Aktien als Alternative („So sicher wie ein Sparbuch“) angeboten. Auf eine Streuung des Vermögens wurde in vielen Fällen nicht geachtet.

Der AWD hat mit den Provisionen an den Aktienverkäufen in den letzten Jahren Millionen verdient (2007: Jahresgewinn rund 24 Mio. Euro, 2006: Jahresgewinn rund 18 Mio. Euro). Die Anleger haben wiederum zum Teil ihr gesamtes Vermögen verloren. Dabei waren auch einfache AWD-Berater häufig selbst Opfer der eigenen AWD-Werbung.

AWD beruft sich auf Verjährung

„Der AWD-Konzern ist – nach unserer Überzeugung – durchaus in der Lage, den Geschädigten Schadenersatz zu leisten, wenn er nur will“, gibt sich Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI, optimistisch. Allerdings kommen bislang seitens des AWD nur Allgemeinplätze wie: ,dass man alle Beschwerden individuell prüfen werde‘.“ Gleichzeitig beruft sich der AWD in den Klagsfällen auch auf die Verjährung der Ansprüche. „Wir werden jedenfalls verhindern, dass sich der AWD durch Hinhaltetaktik in die Verjährung der Ansprüche rettet“, macht Kubitschek deutlich.

Der AWD argumentiert – bei Prüfung der Ansprüche – regelmäßig mit dem Kleingedruckten in den von den Kunden häufig ungelesen unterzeichneten Gesprächsprotokollen. Liegt das Protokoll vor – was ziemlich lückenlos der Fall ist – dann lehnt der AWD Schadenersatz ab. „Daher werden die Gerichte entscheiden müssen, was schwerer wiegt: Ein ungelesenes Formblatt oder das, was im Beratungsgespräch tatsächlich gesagt oder verschwiegen wurde“, bringt es Kolba auf den Punkt.

Angebot zur Teilnahme an VKI-Sammelklage

Die Sammlung von Beschwerden über den AWD ist nunmehr endgültig abgeschlossen. Jene BeschwerdeführerInnen, die an der Sammel-Aktion des VKI teilgenommen haben, erhalten in diesen Tagen – im Auftrag des BMASK – ein Angebot zur Teilnahme an den Sammelklagen des VKI. Der weitere Verlauf ist folgender: Die Geschädigten können Ihre Schadenersatzansprüche – bis spätestens 31.3.2009 – dem VKI zum Inkasso abtreten. Der VKI bringt – in mehreren Wellen – diese Ansprüche gebündelt in Sammelklagen gegen den AWD ein. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Verfahrenskonzentration dient der Prozessökonomie und dämpft – für beide Seiten – das Kostenrisiko.

Das Prozesskostenrisiko wird vom deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG getragen, wodurch sich die Geschädigten ohne Kostenrisiko an der Sammelklagen-Aktion beteiligen können. Dafür ist im Erfolgsfall eine Erfolgsquote an FORIS abzuführen. Diese Quote ist wiederum davon abhängig, wie rasch eine Lösung erzielt werden kann: Je schneller es eine Lösung gibt, desto mehr bleibt den Geschädigten.

Erste Sammelklagen im Mai 2009 vor Gericht

„Wir sind von der Flut an Beschwerden überrascht, aber ich gehe davon aus, dass wir dennoch bereits im Mai 2009 die erste Welle der Sammelklagen bei Gericht einbringen werden“, gibt Kolba die weitere Richtung vor. Jedenfalls ist ein bewährtes Team am Werk: Der VKI organisiert und das BMASK finanziert diese Organisationskosten. Die FORIS AG finanziert wiederum die Prozesskosten und der Wiener Rechtsanwalt Dr. Alexander Klauser wird die Klagen bei Gericht vertreten. „Mit dieser Vorgehensweise konnten wir bereits in den letzten 10 Jahren eine Reihe von Sammelklagen erfolgreich abschließen“, verweist Kolba auf die Erfolgsbilanz des VKI.

Dr. Josef Kubitschek, Geschäftsführer des VKI, abschließend zur Strategie der Sammelklagen-Aktion: „Wenn sich viele kleine Davids zusammenschließen, dann haben sie gute Chancen, sich auch gegen einen Goliath wie das Wirtschaftsunternehmen AWD durchzusetzen.“ Sämtliche Informationen zur Sammelklagen-Aktion sind auch auf www.verbraucherrecht.at zu finden

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