"Unsere 17-jährige Tochter hat vom Konto meines Mannes mehrmals Geld auf ein anderes Konto überwiesen, ohne dass sie dazu berechtigt war. Sie hat mit ihrem Namen auf der Überweisung unterschrieben und den Zahlschein in die Kontobox eingeworfen. Die Bank will Anzeige gegen sie erstatten. Wie schaut die Rechtslage aus?"
Bei einer Überweisung wird die Unterschrift nicht wirklich geprüft. Wenn aber die Unterschrift nicht mit jener des Kontoinhabers übereinstimmt, hat man die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben. Dann muss das Geld von der Bank rückgebucht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Unterschrift nicht der eigenen sehr ähnlich und für die Bank daher der Unterschied nicht erkennbar ist. Wenn also Ihre Tochter die Unterschrift nachgemacht hat, ist der Nachweis schwierig, dass die Abbuchung unberechtigt war. Dass Anzeige erstattet werden kann, ist korrekt. Ab 14 Jahren ist man deliktsfähig.