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Telecom Austria - Mehrwertdienst: 11-Jähriger abgezockt

, aktualisiert am

Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Ist der Anruf eines 11-Jähriger bei einer 0900er-Telefonnummer zu bezahlen?

Bislang waren Herrn Cuongs Telefonkosten bei Telekom Austria nie höher als 30 Euro monatlich gewesen. Jetzt sollte er plötzlich über 1.060 Euro Verbindungsentgelt bezahlen, die laut Telekom durch die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten verursacht worden waren. Es stellte sich heraus, dass sein 11-jähriger Sohn ohne Wissen und Erlaubnis der Eltern bei einer 0900er-Telefonnummer angerufen hatte, um für ein Online- Spiel „Energiewährung“ zu erhalten: Je länger die Telefonverbindung aufrecht war, desto mehr „Energiewährung“ sollte ihm gutgeschrieben werden.

Schlichtungsverfahren 

Herr Cuong beeinspruchte die Rechnung umgehend bei der Telekom Austria und vereinbarte zudem einen Termin in unserem Beratungszentrum. Es darf ja wohl nicht sein, dachte er, dass Kinder über Mehrwertdienste derart hohe Beträge einfach so vertelefonieren können! Wir ließen ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH einleiten, um die Fälligkeit der Rechnung aufzuschieben. Dann forderten wir die Telekom Austria in einem Interventionsschreiben auf, die über diese Mehrwertnummer verursachten Kosten in voller Höhe auszubuchen. Denn laut Oberstem Gerichtshof haftet der Inhaber eines Telefonanschlusses nicht automatisch für Mehrwertdienstleistungen die er nicht selber in Anspruch genommen hat.

Unsere Argumente überzeugten 

Minderjährige können zudem nur Geschäfte des täglichen Lebens abschließen, die ihren Unterhalt nicht gefährden. Vertragsabschlüsse im Internet bzw. mit Mobilfunkbetreibern zählen da definitiv nicht dazu. Aufgrund der fehlenden Zustimmung der Eltern wäre das Vertragsverhältnis mit Herrn Cuongs Sohn daher rückwirkend aufgelöst. Unsere Argumente überzeugten: Telekom Austria buchte das für die Inanspruchnahme des Mehrwertdienstes verrechnete Verbindungsentgelt aus.

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