Wer jemand anderen verletzt oder einen Gegenstand beschädigt, muss dafür geradestehen. Eine Haftpflichtversicherung kann die finanziellen Folgen wenigstens teilweise lindern.
Ohne sie läuft gar nichts: eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss jedes Auto haben, das auf öffentlichen Straßen unterwegs ist. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Andere Haftpflichtversicherungen sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dennoch sinnvoll.
Keine All-in-One Lösung
Eine Haftpflichtversicherung, die alle nur denkbaren Risiken abdeckt, existiert nicht. Neben der Kfz-Haftpflicht kann man auch eine Privathaftpflicht-, Tierhalter-Haftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen (um nur einige wesentliche Arten zu nennen).
Die Pflicht zur Haftung für Schäden beschränkt sich auf Personen, die einen Schaden verursachen. Geht das Fenster durch den Wind zu Bruch, haftet niemand dafür. Verursachen bedeutet hier allerdings nicht, dass Absicht im Spiel ist. Meist liegt Fahrlässigkeit vor: Man hat zu wenig aufgepasst, das Kind mit der Steinschleuder nicht ausreichend beaufsichtigt oder die brennende Zigarette zu nahe an den Mantel der Freundin gehalten. Je nach Schwere sprechen die Juristen von leichter oder grober Fahrlässigkeit. Bei Vorsatz, wenn absichtlich und in vollem Bewusstsein etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, verweigern Haftpflichtversicherungen die Leistung. Ob Vorsatz vorliegt, ist aber im Einzelfall nachzuweisen.
Sinnvolle Privathaftpflichtversicherung
Weil niemand ausschließen kann, dass ihm gelegentlich ein Missgeschick passiert, ist eine private Haftpflichtversicherung dringend anzuraten. Verursacht man nämlich einen schweren Schaden, drohen hohe Ersatzforderungen und man müsste womöglich bis ans Lebensende dafür zahlen! Die private Haftpflichtversicherung ist hierzulande im Allgemeinen in der Haushaltsversicherung inkludiert. Man kann sie aber auch separat abschließen; oder sie ist in einem anderen Versicherungspaket enthalten, etwa in einer Reiseversicherung.