Hier greift das sogenannte Subsidiaritätsprinzip. Dieses regelt die Reihenfolge, wenn es mehrere Versicherer gibt, die die Leistung übernehmen können. Ist z.B. in einem Versicherungsvertrag bei der Versicherung A Subsidiarität vereinbart, muss der Versicherungsnehmer erst die Leistungen des anderen möglichen Versicherers in Anspruch nehmen. Bei Bergungskosten ist es so, dass die Versicherer hier einen bestimmten Höchstbetrag für die Bergungskosten vertraglich vereinbaren (z.B. 10.000 Euro). Bis zu diesem Betrag werden die Kosten übernommen. Daher sollte diese Summe so hoch angesetzt sein, das die tatsächlichen Bergungskosten abgedeckt sind
Versicherungen: Bergungskosten - Doppelt versichert
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