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Wohnrecht: Entrümpelung - Wer trägt die Kosten?

Wir wohnen in einer Eigentumswohnanlage mit 19 Stiegen. Nun wurde eine Entrümpelung durchgeführt, für die alle Eigentümer zahlen müssen. Auf unserer Stiege lagert aber nachweislich kein Gerümpel im allgemeinen Teil des Stiegenhauses. Müssen wir trotzdem mitzahlen?

Veronica Schmidt

Leider ja.

Dies könnte aber geändert werden, wenn man getrennte Abrechnungs- und Abstimmungseinheiten schaffen würde. Möglich ist dies ab einem Objekt mit 50 Wohnungen. Ihre Anlage dürfte also groß genug dafür sein.

Die Einrichtung getrennter Abstimmungs- und Abrechnungseinheiten kann auch von einem einzelnen Eigentümer gerichtlich beantragt werden.

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