Schiffsfonds: Raiffeisen NÖ-Wien lenkt ein - Bis zu 30 Prozent des Schadens geboten
Geschlossene Immobilien- und Schiff-Fonds: Die RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden an, bis zu 30 Prozent ihrer Schäden zu ersetzen.
Geschlossene Immobilien- und Schiff-Fonds: Die RLB NÖ-Wien bietet betroffenen Kunden an, bis zu 30 Prozent ihrer Schäden zu ersetzen.
Wie finanziert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Herausgeber der Zeitschrift KONSUMENT? Die Geschäftsführer, Ing. Franz Floss und Dr. Josef Kubitschek, geben Antwort.
Neue Bankomatkarten werden fast ausnahmslos mit der Funktion für kontaktloses Zahlen (NFC) verschickt. Wir informieren über die wichtigsten Konsumenten-Fragen zum Bezahlen ohne PIN-Code.
Wenn ein Flug ausfällt, verweist die Airline gerne auf außergewöhnliche Umstände und verweigert den gestrandeten Fluggästen die Kosten für Ersatzflug und Ausgleichsleistung (250 bis 600 €, je nach Flugdistanz).
Viele Firmen setzen auf die schweigende Zustimmung ihrer Kunden, wenn es um Veränderungen der AGB-Klauseln, höhere Entgelte oder Vertragsverlängerungen geht – nicht immer zu Recht.
865.000 Konsumenten haben sich 2011 und 2012 von VKI und AK beraten lassen.
Unser Wiener Beratungszentrum setzt ab 1.10.2013 Dolmetscher ein – für Türkisch und Serbokroatisch.
Eine Firma lehnt Ihre Reklamation ab, obwohl Sie mehrere Briefe geschrieben haben? Bisher hatten Sie dann nur die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen.
Konsumentin bekommt Entschädigung: Eine Fluglinie muss nachweisen, dass sie alles getan hat, um eine Flugannullierung zu vermeiden. Außergewöhnliche Umstände gelten nicht als Ausrede.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen gängige Klauseln bei Unfallversicherungen geklagt. Bei drei Klauseln gaben die Versicherer schon im Vorfeld nach.
Seit 1. Juli 2013 gelten günstigere Regeln für Bahnkunden.
Am 5.6.2013 legte der Inhaber der Fahrschule Europa in Wien 3 die Fahrschulbewilligung zurück. Fahrschüler, die danach ihren Kurs besuchen wollten, standen vor verschlossenen Türen. Der VKI sucht nun Betroffene, um sie beim Durchsetzen von Ansprüchen zu unterstützen.
Die österreichischen Patientenanwältinnen und -anwälte stehen Betroffenen nach ärztlichen Behandlungsfehlern mit Rat und Tat zur Seite.
Kostenlos, unabhängig, rasch: Die neue Schlichtung für Verbrauchergeschäfte startet den Testbetrieb und zielt auf die freiwillige, aussergerichtliche Streitbeilegung.
Gefälschte Internetseiten, die angebliche Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen zum Verkauf anbieten, tauchen wieder vermehrt auf.
Beschwerden über die diskriminierende Preispolitik des italienischen Kreuzfahrt-unternehmens Costa Crociere Spa führten zu einer Intervention des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren.
Unser Forum "Schlechte Erfahrungen gemacht" ist jenes Forum, das am meisten genutzt wird - bei denen, die darin schreiben und bei jenen, die es lesen. Das Niveau ist hoch und viele Einträge wirken.
Es mag wenig kulinarisch klingen: Auch wenn Sie im Lokal Essen und Getränk bestellen, schließen Sie einen Vertrag. Und wie bei anderen Verträgen haben Sie bei Mängeln auch Rechte. Was ist wichtig bei Reklamationen im Restaurant?
Der Verein "Konsumenten-Schutz für den österreichischen Markt“ wirbt Interessenten und kassiert ordentlich ab. VKI-Geschäftsführer Franz Floss über eine Mogelpackung.
Methoden, die auf eine Verwechslung mit dem VKI zielen, sind abzustellen, urteilt das Wiener Handelsgericht. - Ein Kommentar von VKI-Geschäftsführer Franz Floss.
Frauen, die sich durch Brustimplantate des Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) mit Sitz in Frankreich geschädigt fühlen, konnten sich beim VKI zur Durchsetzung ihrer Ansprüche melden. Seit Mitte April 2012 ist die AKTION BEENDET.
Immer mehr Markenprodukte sind gefälscht. Das schädigt auch Konsumenten.
Das Handelsgericht Wien hat der Firma Hutchison 3G das Entgelt von 2 Euro je Papierrechnung verboten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Online-Umfrage: Wer sollte Ihrer Meinung nach Konsumentenschutz hauptsächlich finanzieren?
„Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Alusun lieferte weder die Ware noch erstattete sie die Anzahlung zurück.
„Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Elite versuchte einer Konsumentin eine automatische Vertragsverlängerung unterzujubeln.
Die Kreditkartenfirma Card Complete (Visa) will ihre Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Eine neue Klausel missfällt uns hier ganz besonders.
"Ein Fall für KONSUMENT": Nachem in ein neues Hotel umgesiedelt werden musste, erhielten die betroffenen Personen unterschiedlich hohe Entschädigungszahlungen. Hofer reagierte.
"Ein Fall für KONSUMENT": Karten für ein Fussballmatch in Londen kamen nie beim vereinbarten Hotel an. Worldticketshop.com erstattete das ausgelegte Geld für die Tickets.
Viele scheuen vor grenzüberschreitendem Online-Shopping zurück. Die Europäischen Verbraucherzentren haben untersucht, ob die Befürchtungen berechtigt sind.
"Ein Fall für KONSUMENT": Telering: Ein Kunde kauft ein Handy, es funktioniert von Anfang an nicht wie es sollte. Vier Mal muss es repariert werden bis Telering das Handy austauschte und 16 Euro gutschreibt.
Seit 50 Jahren beraten wir Konsumenten.
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen geplante Vertragsänderungen den Konsumenten lediglich mitgeteilt werden. Wer nicht widerspricht, akzeptiert sie. Doch die Hinweise erfolgen oft so dezent, dass Kunden sie einfach übersehen.
Der Käufer trägt das Risiko, wenn Waren bei der Lieferung beschädigt werden. Er hat aber ein Rücktrittsrecht.
Vorsicht Falle: Karten für Festspiele, Theater, Konzerte oder andere Veranstaltungen kommen über ein Kartenbüro meist teurer als direkt beim Veranstalter.
Welche Organisationen sorgen in Österreich für Gerechtigkeit? Bei einer Umfrage des "Standard" erreichten wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) Platz 1.
Deutsche und Norweger kennen ihre Rechte als Konsumenten am besten; die Bereitschaft, zu reklamieren, ist in Schweden, Luxemburg und den Niederlanden am höchsten.
Wer im Internet ein günstiges Designer-Schnäppchen entdeckt, sollte sich vorsehen. Handelt es sich um ein Plagiat, kann das gute Stück vom Zoll konfisziert werden und es drohen empfindliche Strafen.
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, muss Schadenersatz erhalten. Das schreibt das Produkthaftungsgesetz vor. Dazu müssen Sie Vorfall und die Schäden genau dokumentieren.
Zahlscheingebühren als Bestrafung der Kunden sollte es eigentlich nicht mehr geben. Der VKI hat nun den Prozess gegen die Finance-Life gewonnen.
Leichter ans Geld kommen: Wer in der EU bei einem Onlineshop zahlt aber keine Ware erhält, kann nun mit dem neuen Mahn- und Bagatellverfahren relativ einfach klagen.
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