Neue Bankomatkarten werden fast ausnahmslos mit der Funktion für kontaktloses Bezahlen (NFC) verschickt. Sie können NFC jedoch abschalten lassen. Wir informieren über die wichtigsten Konsumenten-Fragen zum Bezahlen ohne PIN-Code.
Was bedeutet "kontaktlos zahlen"?
Die neue Technik für bargeldloses Bezahlen heißt NFC ("near field communication") und ermöglicht es, ohne Stecken der Karte und ohne PIN-Code-Eingabe Beträge bis 25 Euro an den neuen Kassen-Terminals in Geschäften zu bezahlen. Dabei kommt es zu einer drahtlosen Übertragung der Daten über eine Strecke von maximal 10 Zentimetern.
In der Regel ist es möglich 5 mal 25 Euro ohne PIN-Eingabe abzubuchen. Danach muss der PIN Code wieder eingegeben werden. Dies soll den Schaden bei Diebstahl auf maximal 125 Euro (5 x 25 Euro) begrenzen.
Die neuen Bankomatkarten mit NFC-Funktion lassen sich durch das Wort "PayPass" auf der Rückseite der Karte erkennen.
Wer haftet bei Verlust oder Diebstahl?
Der Konsument haftet bei Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150,- Euro. Bei grober Fahrlässigkeit haftet er für den gesamten Betrag, der bis zum Einlangen der Sperrmeldung verfügt wurde.
Leicht fahrlässig wäre es z.B. die Karte im Auto oder auf einem Büroschreibtisch liegen zu lassen, nicht jedoch in einem Rucksack in einer äußeren Tasche zu tragen. Liegt keine leichte Fahrlässigkeit vor, so haftet jedenfalls die Bank.
Welche Sorgfaltspflichten treffen Kunden bei Bankomatkarten?
Die Bankomatkarte ist sicher und getrennt vom Code zu verwahren. Der Code ist geheim zu halten. Die Karte darf keinesfalls im abgestellten Auto zurückgelassen werden. Ein Verlust oder Diebstahl muss sofort gemeldet werden. Die 24h-Notrufnummer für Maestro-Karten lautet: 0800 204 8800 (aus Österreich) bzw. 0043-1 204 8800 (aus dem Ausland). Weiters muss man bei der Polizei Anzeige erstatten.
Wie sicher ist die NFC-Technik?
In den Medien ist immer wieder von Möglichkeiten zu lesen, bei der NFC-Technologie Daten auszuspionieren (siehe derstandard.at: NFC-Bankomatkarten lassen sich hacken). Zuletzt haben die Banken zugestanden, dass es eine "Sicherheitslücke" gäbe, die nun rasch geschlossen werde. Ob es möglich wäre, Karten zu duplizieren und mit der Doublette kontaktlose Zahlungen durchzuführen, können wir nicht abschätzen. Eines ist aber klar: Wäre ein solcher Fall nachweisbar, dann haftet jedenfalls die Bank.
Kann ich die NFC-Funktion meiner Karte ausschalten lassen?
Derzeit bietet lediglich die BAWAG ihren Kunden vor Versenden der Karte eine Wahlmöglichkeit an. Alle anderen Banken verschicken automatisch Karten mit der neuen Bezahlfunktion. Technisch muss es möglich sein, die Funktion ausschalten zu lassen. Einige Banken stellen jedoch Hürden für ihre Kunden auf. So werden Gebühren für das Ausstellen einer neuen Karte verlangt oder es wird behauptet, eine Karte ohne NFC-Funktion sei nicht mehr erhältlich. Der VKI ist bereits mit den betroffenen Banken in Kontakt getreten, um diese Problematik zu klären.
Bank Austria: Abmeldung der NFC-Funktion nun kostenlos
Kunden der Bank Austria beschwerten sich beim VKI, dass bei Verlangen einer Bankomatkarte ohne NFC-Funktion Kosten veranschlagt würden. Die Bank Austria hat nun gegenüber dem VKI klargestellt, dass es sich dabei um bedauerliche Einzelfälle handle. Die Abmeldung der NFC-Funktion wird von der Bank Austria nun kostenlos durchführt. Sollte das am Schalter anders mitgeteilt werden, ersuchen wir um Nachricht an den VKI: Service und Beratung.