„Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erfolgreich erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Elite versuchte einer Konsumentin eine automatische Vertragsverlängerung unterzujubeln.
Frau Singer aus Niederösterreich hatte bei ElitePartner.de (eine von der deutschen EliteMedianet GmbH betriebenen Online-Partnervermittlung) einen Vertrag für eine einjährige Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen und dafür über 300 € berappt. Vorerst war alles bestens. Sie lernte über die Partnervermittlung tatsächlich bald den Mann ihres Herzens kennen.
Um Kulanz ersucht
Gut, dass die Mitgliedschaft an sich nur für ein Jahr abgeschlossen war. Doch Frau Singer übersah den in den Vertragsbedingungen vorgegebenen Kündigungstermin und kündigte die Mitgliedschaft verspätet, statt acht erst fünf Wochen vor Vertragsablauf. Sie ersuchte Elite zusätzlich, ihren Vertrag kulanterweise nicht zu verlängern, da sie den Service sicher nicht mehr in Anspruch nehmen werde und den Beitrag für ein weiteres Jahr Mitgliedschaft (an die 480 €) nur sehr schwer aufbringen könne.
Zur Veröffentlichung genötigt
Daraufhin erhielt sie von Elite folgendes Angebot: Wenn Frau Singer ihre Kennenlerngeschichte zur Veröffentlichung in der Rubrik „Erfolgsgeschichten“ schicke, könne ihre Kündigung noch termingerecht eingetragen werden. Bei Interesse solle Frau Singer zusätzlich zur Geschichte ein Foto senden, auf dem sie und ihr Partner gut zu erkennen seien, ihre Chiffren und ihren persönlichen Tipp für Suchende. Sollte Frau Singer keine Erfolgsgeschichte verfassen wollen, sei eine vorzeitige Kündigung ihrer Mitgliedschaft leider nicht möglich. Frau Singer war wütend. Sie verstand das Schreiben nicht als Angebot, sondern schlichtweg als Nötigung, Persönliches zu veröffentlichen. Sie lehnte ab und bekam daraufhin die Rechnung für ein weiteres Jahr Mitgliedschaft. Und neue Partnervorschläge. So konnte es nicht weitergehen.
Automatische Vertragsverlängerung unzulässig
Frau Singer suchte unser Beratungszentrum auf und bat uns, die Angelegenheit zu regeln. Da EliteMedianet den Firmensitz in Deutschland hat, leiteten wir Frau Singers Unterlagen an unsere Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland weiter. Diese wiesen die EliteMedianet GmbH nachdrücklich darauf hin, dass Frau Singer vor der Vertragsverlängerung schriftlich an das Auslaufen ihres „alten“ Vertrages und die Kündigungsfrist zu erinnern gewesen wäre und dass eine automatische Vertragsverlängerung ohne vorhergehende Ankündigung unzulässig ist.
Abmahnung wird vorbereitet
Elite machte hierauf die Verlängerung von Frau Singers Mitgliedschaft rückgängig. Frau Singer ist freilich nicht die Einzige, der Elite eine automatische Vertragsverlängerung unterzujubeln versucht hat. Unsere Rechtsabteilung bereitet eine entsprechende Abmahnung vor.