Konsumenten kommen leichter zu ihrem Geld: Wer im EU-Raum bei einem Onlineshop einkauft, im Voraus bezahlt, aber keine Ware erhält, kann nun die Firma relativ einfach klagen. Das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Bagatellverfahren machen es möglich.
Vor einiger Zeit wandte sich Herr N. an unser Europäisches Verbraucherzentrum. Er hatte bei einem Webshop in Deutschland Waren bestellt. Und weil Vorkasse vereinbart war, überwies er gleich nach der Bestellung den Kaufpreis. "Jetzt weiß ich, das war nicht sehr klug", meint er rückblickend. Denn die Waren bekam er nie, und seine Mails an den Onlineshop blieben unbeantwortet. So recherchierte er im Internet und fand mehrere negative Einträge über diesen Händler. Er war also Gaunern aufgesessen. Was tun?
Internationale Rechtshilfe
Unsere Experten wussten Rat. Weil Europa wirtschaftlich zunehmend enger verflochten ist, müssen Gläubiger ihre Außenstände immer öfter innerhalb der Europäischen Union eintreiben. Damit sie leichter wieder zu ihrem Geld kommen, hat die EU standardisierte Verfahren eingeführt. Seit Mitte Dezember 2008 gibt es das Europäische Mahnverfahren für unbestrittene Geldforderungen und seit Anfang 2009 das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen. Letzteres heißt auch Bagatellverfahren. In diesem Verfahren darf der Streitwert nicht mehr als 2.000 Euro betragen.
Zuständiges Gericht
Zunächst ist bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu klären, welches Gericht zuständig ist. Dabei hilft der Europäische Gerichtsatlas im Internet. Ist der Gerichtsstand in Österreich – das ist bei Verbraucherverträgen häufig der Fall –, so ist für das Europäische Mahnverfahren ausschließlich das Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) in Wien zuständig, beim Europäischen Bagatellverfahren das Bezirksgericht am jeweiligen Wohnsitz.
Um eines dieser Verfahren führen zu können, braucht man prinzipiell keine anwaltliche Vertretung. Über den Europäischen Gerichtsatlas kann man die notwendigen Klagsformblätter herunterladen und findet eine ausführliche Erläuterung, was beim Ausfüllen zu beachten ist.