Die österreichischen Patientenanwältinnen und -anwälte stehen Betroffenen nach ärztlichen Behandlungsfehlern mit Rat und Tat zur Seite.
Schlampige Diagnosen, Fehler bei der Medikamentierung, verwechselte Gliedmaßen, im Körper vergessene Operationsutensilien – die Liste sogenannter ärztlicher Kunstfehler ist lang und hat für Patientinnen und Patienten nicht selten gravierende gesundheitliche Konsequenzen. Wie viele Behandlungsfehler in den Spitälern passieren, ist nicht bekannt, da keine Statistiken verfügbar sind. So bleiben nur Schätzungen.
Schätzung: rund 3.000 Todesfälle
Einer deutschen Studie zufolge kommen mindestens 0,1 Prozent aller Krankenhauspatienten im Zusammenhang mit einem vermeidbaren unerwünschten Ereignis ums Leben. Geht man davon aus, dass die Situation hierzulande vergleichbar ist, wären das bei den rund 3 Millionen Spitalspatienten in Österreich jährlich 3.000 Todesfälle.
Bessere Chancen auf Entschädigung
In der Vergangenheit war es für die Opfer von Behandlungsfehlern respektive deren Angehörige schwer, zu ihrem Recht zu kommen. Wer nicht betucht genug war, um sich einen Anwalt leisten zu können, hatte kaum Chancen auf Entschädigung. Inzwischen hat sich die Situation verbessert. Zu verdanken ist dies den in allen neun Bundesländern vertretenen Patientenanwaltschaften.
Patientenanwälte: 10.000 Hilfesuchende
Dass diese Einrichtung notwendiger ist denn je, zeigt ein Blick in die Statistik. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Hilfesuchenden bei den österreichischen Patientenanwältinnen und -anwälten von 5.451 (2002) auf 10.270 (2011) fast verdoppelt.