Schlichtungsstellen sollen Verbraucher und Unternehmen EU-weit bei der außergerichtlichen Streitbeilegung unterstützen. Bei uns hat die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte ihren Testbetrieb gestartet.
Der Weg zu Gericht ist oft teuer und langwierig. Außergerichtliche Lösungen sind also gefragt. Daher hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine unabhängige Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte aufgebaut. Ihre Geschäftsstelle ist beim VKI eingerichtet, aber von ihm unabhängig. Die Finanzierung dieses Pilotprojekts erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Hier die Eckpunkte der Schlichtungsstelle in Kurzform:
- vorerst kostenlos (die Kosten trägt das BMASK)
- unabhängig
- rasch (binnen 90 Tagen)
- freiwillig (beide Seiten müssen dem Ergebnis zustimmen)
- vertraulich (Verschwiegenheit insbesondere auch gegenüber Medien)
Schnell und vorerst kostenlos
Die "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ hat am 15. Mai 2013 ihren Testbetrieb aufgenommen und behandelt – vorerst kostenfrei – alle gegen Firmen gerichteten Beschwerden von Konsumenten, mit Ausnahme von Wohnungs- und Hausmietverträgen und grenzüberschreitenden Verbrauchergeschäften. Dabei erfolgt jedoch keine Rechtsberatung. Generell von der EU-Richtlinie über Schlichtungsstellen nicht erfasst sind der Gesundheits- und der Bildungsbereich. In erster Linie wird die Schlichtung per Internet angeboten und abgewickelt. Ist für die Streitigkeit eine andere Schlichtungsstelle zuständig (z.B. Bankenombudsmann, Schlichtungsstelle der E-Control, Telekom-Schlichtung bei der RTR, Postschlichtung, Schienen-Control, Internetombudsmann) werden Verbraucher dorthin weitergeleitet.
Die Banken (in Bezug auf Fremdwährungskredite) und der Elektro- und Möbelhandel haben vorweg Ihre Mitwirkung an der Schlichtung erklärt. Andere Branchen werden folgen.
Erst selbst urgieren ...
So wie bei sonstigen Schlichtungsstellen gilt auch bei der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: Bevor diese für Sie aktiv wird, müssen Sie bereits versucht haben, Ihr Problem mit Ihrem Vertragspartner zu regeln. Haben Sie wegen eines Produktes oder einer Dienstleistung Streit mit einem Unternehmen, müssen Sie sich also zunächst selbst um Einigung bemühen. Wenn Sie glauben, dass Sie das alleine nicht schaffen, können Sie sich dabei von einer Verbraucherorganisation unterstützen lassen.
... dann zur Schlichtungsstelle
Erst wenn diese Bemühungen erfolglos geblieben sind, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das Verfahren soll höchstens 90 Tage ab Einbringung des Antrags dauern, in komplizierten Fällen kann diese Frist auch verlängert werden. Verbraucher wie Unternehmer können sich durch Rechtsanwälte oder eine Verbraucher- bzw. Unternehmerorganisation vertreten lassen.