Seit 1. Juli 2013 gelten günstigere Regeln für Bahnkunden.
Schon bisher gab es die Möglichkeit, bei Zugsausfällen oder längeren Verspätungen von Bahnunternehmen eine Entschädigung zu verlangen. Das neue Fahrgastrechtegesetz erweitert die Beschwerdemöglichkeiten, beispielsweise für Inhaber von Zeitkarten oder im Regionalverkehr.
Nicht benützte Zug-Tickets, Schwarzfahrer
Nicht benützte Tickets können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgegeben werden. Und ertappte Schwarzfahrer müssen eine Mahnung bekommen, ehe das Inkassobüro eingeschaltet wird.
Pünktlichkeit gesetzlich festgelegt
Pendlerzüge sind zwar selten um Stunden verspätet. Aber auch kürzere, aber dafür häufige Verspätungen können auf die Nerven gehen. Für den Anspruch auf Entschädigung ist entscheidend, wie viele Züge nicht pünktlich kommen ("Pünktlichkeitsgrad"). Bisher konnte ein Bahnunternehmen sein Pünktlichkeitsziel selbst festlegen, die ÖBB beispielsweise auf 90 Prozent. Nun sagt das Gesetz: 95 Prozent aller Züge im Regionalverkehr müssen pünktlich fahren. Ab 1. Jänner 2014 haben Bahnunternehmen auf ihren Internetseiten jeden Monat den aktuellen Pünktlichkeitsgrad bekannt zu geben, damit Bahnkunden feststellen können, ob sie Entschädigung verlangen können.
Mehr Ansprüche auf Entschädigung
Bei nicht Erreichen des gesetzlichen Pünktlichkeitsgrades können Jahreskartenbesitzer Entschädigung verlangen. Diese wird automatisch am Gültigkeitsende der Jahreskarte ausbezahlt. Weiters werden auch Besitzer anderer Zeitkarten (Wochen- oder Monatskarten) Entschädigungen für Verspätungen verlangen können. Die genaue Vorgangsweise dafür müssen die Eisenbahnunternehmen noch festlegen. Auch Kunden von Verkehrsverbünden haben nun Anspruch auf Entschädigungen, wenn sie die Bahn benützen.
Rascher ausbezahlt
Die Regeln für den Fernverkehr bleiben gleich: Bei einer Verspätung von über einer Stunde gibt es 25 Prozent vom Ticketpreis zurück, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Aber die Fristen für die Auszahlung sind jetzt streng vorgegeben: Innerhalb eines Monats müssen Anträge auf Entschädigung bearbeitet und ausbezahlt werden, wenn sie korrekt und vollständig eingebracht wurden.
Schienen-Control kann auch entscheiden
Schon bisher konnten Bahnpassagiere die Schlichtungsstelle der Schienen-Control einschalten, wenn sie bei Verspätungen und Zugsausfällen nicht oder nur unzureichend entschädigt wurden. Bisher war die Entscheidung dieser Schlichtungsstelle nicht verbindlich. Jetzt kann die Schienen-Control-Kommission den Lösungsvorschlag der Schlichtungsstelle für verbindlich erklären. So kann das Entschädigungsrecht besser durchgesetzt werden.
Rückgaberecht von Zug-Tickets
Mitunter kauft man irrtümlich ein falsches Ticket. Da gab es früher kein Rückgaberecht. Ab sofort können nicht benützte Fahrkarten unter bestimmten Umständen zurückgegeben werden. Einzeltickets können vor dem ersten Tag der Gültigkeit, Gruppentickets und Zeitkarten innerhalb der Geltungsdauer zurückgegeben werden. Bei Onlinetickets dürfen auch Gebühren für die Fahrpreiserstattung verlangt werden. Ausnahme: Wenn der Fahrgast keine Schuld daran trägt, dass sie oder er das Ticket nicht nutzen konnte. Die Auszahlung muss binnen zwei Monaten nach dem Antrag erfolgen.
Schwarzfahren: Mahnung notwendig
Man vergisst seine Monatskarte zu Hause und gerät im Zug in eine Kontrolle: Schon kommt das Schreiben eines Inkassobüros mit einer saftigen Forderung. Dies hat in der Vergangenheit viel Unmut hervorgerufen. Jetzt muss ein Bahnunternehmen erst einmal mahnen. Außerdem müssen begründete Einsprüche von Fahrgästen geprüft und beantwortet werden, ehe das Inkassobüro tätig werden darf. Wenn nachträglich ein gültiger Fahrausweis vorgelegt wird, kann die Forderung auch reduziert werden.