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Bericht zur Lage der Konsumenten - Von Abzocke bis Zahlscheingebühr

Rund 865.000 Konsumenten haben sich 2011 und 2012 persönlich und telefonisch vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) und den Arbeiterkammern beraten lassen. Der "Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2011-2012" beschreibt die häufigsten Ärgernisse.

1. Wohnen: Mieter werden über Gebühr zur Kasse gebeten

Der Bericht zur Lage der Konsumenten verdichtet Beschwerden und Anfragen von über 800.000 Betroffenen aus den Jahren 2011 - 2013 (Bild: VKI) 

Rund jeder fünfte Konsument ließ sich zum Thema Wohnen beraten: Die Mieter beklagten sich beispielsweise über falsche Betriebskostenabrechnungen, beanstandeten, dass Vermieter bei privaten Altbaumietwohnungen Mieten verrechnen, die in etwa gleich teuer sind wie freie Mieten. Es gibt keine Transparenz bei der Vereinbarung der Zu- und Abschläge. Kautionen werden von Vermieter mitunter zu Unrecht gekürzt oder gänzlich einbehalten. Für Erhaltungsarbeiten – Austausch einer defekten Therme – müssen Mieter, nicht zuletzt wegen der unklaren Rechtslage, mit Vermieter streiten.

2. Dienstleistungs-, Werkverträge: unfaire Klauseln 

Rund 15 Prozent der Konsumenten nervten unterschiedlichste Verträge: Die Betroffenen ärgerten sich etwa über Fitnesscenter, Handwerker, Partnervermittleragenturen. Meist enthielten die Verträge gleich mehrere ungesetzliche Klauseln zum Nachteil der Konsumenten, etwa überlange Bindungsfristen oder unzulässige Kündigungsverzichte, oder es wird eine automatische Vertragsverlängerung durch Verschweigen behauptet.

3. Rund ums Einkaufen: Ärger mit der Ware 

Zwölf Prozent der Beratungen drehten sich ums Kaufen: Lieferverzögerungen; mangelhafte Waren; Rücktrittsrechte werden nicht akzeptiert. Bei Fernabsatzgeschäften reist die Ware auf Gefahr der Konsumenten. Geht die Ware verloren oder werden sie beschädigt geliefert, müssen die Abnehmer sie trotzdem bezahlen, oder es werden nach einem Rücktritt unzulässige Versandspesen verrechnet.


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Fallen rund ums Handy

4. Telefonieren und Surfen: Fallen rund ums Handy

Jeder Zehnte musste sich mit Telekomanbieter herumschlagen: Konsumenten regten sich über irreführende Werbung auf. Die als günstig beworbenen Tarife verteuerten sich über zusätzliche Kosten; Tarife änderten sich rasch; es gibt unübersichtliches Kleingedrucktes; neue Kostenfallen durch WAP-Billing, also Bezahlen mit dem Handy. Anbieter verrechnen unzulässigerweise Entgelte für Papierrechnungen. Immer wieder gibt es Beschwerden über angebliche Vertragsabschlüsse im Zuge unerbetener Telefonwerbung.

5. Geld: Ärger mit Finanzdienstleistungen

Ärger bereiteten jedem zehnten Verbraucher Finanzangelegenheiten. Finanzprodukte sind meist kompliziert und unübersichtlich gestaltet. Die Werbung dagegen ist häufig irreführend verkürzt. Zum Beispiel wurden Anleihen und Fonds als sicher beworben – Meinl European Land (MEL) –und die Anlageberater klärten die Anleger nicht über die Risiken auf. Oder Schiffsfonds. Bei diesen Finanzprodukten handelt es sich nicht um Wertpapiere oder Investmentfondsanteile sondern um Beteiligungen an Unternehmen. Auch hier – siehe Schiffs- und Immobilienfonds: Anleger geschädigt 11/2013 - wurden die Kunden nicht auf die Risiken hingewiesen und unzureichend über Provisionen für den Vertrieb der Produkte aufgeklärt.

 

Forderungen

Aus den Beschwerden der Konsumenten ergeben sich folgende Forderungen:

1. Gruppenklagen umsetzen

Gruppenklagen würden betroffenen Opfern nicht nur der Zugang zum Recht erleichtern und die Durchsetzung verbessern. Gruppenklagen würden auch die Gerichte spürbar entlasten.  Mittels Gruppenklagen könnten sich mehrere Konsumenten zusammenschließen, um gemeinsam gleichartige Ansprüche gegen dasselbe Unternehmen einzuklagen. Damit werden künftig viele Konsumenten erstmals überhaupt ihre Rechte wahren können. Denn gleiche Rechts- und Sachverständigenfragen müssen nur einmal geklärt werden. Das spart Kosten gegenüber der Individualklage und macht den Klagsweg möglich.

2. Wohnen muss leistbar sein 

Mietrecht reformieren: Faire und gerechte Mieten bei privaten Mietwohnungen durch klare Obergrenzen, weniger Befristungen und Entlastungen bei den Betriebskosten.
Wohnbauförderung wieder fürs Wohnen einsetzen: Die Wohnbauförderung und deren Rückflüsse müssen wieder zweckgebunden und an die Teuerung angepasst werden, um mehr günstige Wohnungen bauen zu können.
Maklerprovisionen nur für Vermieter: Makler arbeiten für und zum Vorteil der Vermieter, bezahlen müssen aber die Mieter. Im Maklergesetz soll geregelt werden, dass nur der Erstauftraggeber – das ist eben in der Regel der Vermieter – gegenüber dem Makler provisionspflichtig ist.

3. Kartellgewinne abschöpfen und für Konsumentenschutz zweckwidmen

Wo kein Schadenersatz eingeklagt werden kann, muss der Kartellgewinn von den Unternehmen abgeschöpft und dfür den Konsumentenschutz zweckgewidmet werden.

 

Inhaltsverzeichnis

Der Bericht zur Lage der KonsumentInnen 2011 - 2012 umfasst 281 Seiten. Hier das Inhaltsverzeichnis.

1 Allgemeines Konsumentenrecht
Gewährleistung
Rücktritt(e) beim Verbrauchergeschäft
Cold Calling
Gewinnzusendungen iVm Werbeveranstaltungen
Geschäfte im Fernabsatz (Online-Shopping)
Internetabzocke bzw. Internetfallen
Grenzüberschreitende Geschäfte
Fitnesscenter
Gutscheine
Inkassobüros
Datenschutz
2 Bauen, Wohnen und Energie
Bauen
BaumeisterInnen und sonstige HandwerkerInnen
BauträgerInnen
Wohnen
ImmobilienmaklerInnen
Mietrecht
Wohnungseigentum
Heizkostenabrechnungen
Energie
Verbraucherrechte in Energiemärkten
3 Geld
Geldanlage
Finanzierung
Eurokredite
Fremdwährungskredite
Leasing
Ratenkauf
Banken
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Girokonto und Zahlungsverkehr
4  Versicherungen
Vermittlung
Lebensversicherungen
Eigenheim- und Haushaltsversicherungen
Unfall- und Krankenversicherungen
Geräteversicherungen
Reiseversicherungen
Allgemeine spartenübergreifende Probleme
5 Gesundheit und Ernährung
Lebensmittelkennzeichnung
Produkthaftung
6 Unlauterer Wettbewerb
7 Reise und Verkehr
Fluggastrechte
Pauschalreisen
Teilzeitnutzungsrechte/Timesharing
Bahnbeförderung
8 Telekommunikation
9 Soziales und Generationen
Überschuldung
HeimträgerInnen – Heimverträge mit Alten- und Pflegeheimen
24-Stunden-Betreuung
Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
10 Rechtsdurchsetzung
11 Anhang


Den vollen Wortlaut des Berichtes finden Sie in den Downloads. Weiterführende Informationen (Daten, Berichte, Studien, Umfragen, Erhebungen) sind im Anhang aufgelistet.

VKI-Beratungsangebote

Der VKI bietet eine Reihe von (meist kostenpflichtigen) Service-Angeboten:

Holen Sie sich rasche telefonische Auskunft zu den Themen Bauen, Wohnen, Finanzieren, (Europa-)Recht oder Ernährung.

Bei Umfangreichen Problemen: machen Sie sich in unseren Beratungszentren Wien oder Innsbruck einen Termin mit unseren Fachleuten aus.

Beschwerde-Korrespondenz: Wir erledigen den anfallenden Schriftverkehr.

Bauplan- und Baukostenüberprüfung: Wir prüfen Ihre Kostenvoranschläge und Baupläne 

  • Veranstaltungen: Bauen, Kauf, Miete

Wir veranstalten regelmäßig Informationsabende zu den Themen Suche und Kauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.

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