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Produktpiraterie - Vorsicht: gefälschte Marken-Websites

In letzter Zeit tauchen sie wieder vermehrt auf: gefälschte Internetseiten, die angebliche Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen zum Verkauf anbieten.

Die neuesten Konsumenten-Anfragen betreffen gefakte Seiten, die vorgeben, Hollister-Produkte zu verkaufen. In einem Fall wurden der Konsumentin nach dem Bestellvorgang von scheinbaren Hollister-Waren 195,10 Euro über ihre Kreditkartenfirma abgebucht. Anstelle der Warenlieferung kam ein eingeschriebener Brief vom Zollamt mit dem Hinweis, dass Verdacht auf Markenpiraterie bestehe und die Konsumentin eine Einverständniserklärung mit der Zustimmung zur Warenvernichtung unterzeichnen solle.

Misstrauen bei Schnäppchen

Leider kein Einzelfall. Tatsächlich tummeln sich zahlreiche Betreiber gefälschter Homepages im Internet und bieten gutgläubigen Kunden vermeintlich luxuriöse und wertvolle Markenware zu supergünstigen Preisen an. Oft kommen die gefälschten Seiten in einer Aufmachung daher, die den offiziellen Websites täuschend ähnlich sehen. Gegenüber traumhaft preiswerten Angeboten ist auf jeden Fall Skepsis angebracht, denn auch im Internet gibt es keine Geschenke.

Sicheres Einkaufen im Netz

Um betrügerischen Machenschaften nicht auf den Leim zu gehen, empfehlen wir bei der Shoppingtour durchs Internet folgende Punkte auf den Websites vor dem Bestellen gründlich zu prüfen:

  • Kontrolle. Vor dem Absenden der Bestellung unbedingt die Firmenkontaktdaten auf der Internetseite prüfen. Sehen Sie nach, ob es neben der E-Mail-Adresse auch einen Firmennamen und eine glaubhafte Postanschrift gibt, also eine, die sich nicht beispielsweise in China befindet.
  • Firmennamen. Wir raten, die offizielle Herstellerseite aufzurufen, um zu sehen, ob die Site, über die bestellt werden soll, schon als Fälscherseite geführt wird.
  • Foreneinträge. Gibt es zur betreffenden Seite schon Beschwerden und schlechte Erfahrungen anderer User?
  • NIC (Network Information Center), Whois. Über die zentrale Registrierungsstelle http://www.nic.at  lässt sich überprüfen, ob es die fragliche Domain überhaupt gibt und in welchem Land sie registriert ist. Das funktioniert über die Homepage nic.at unter dem Punkt „Whois-Datenbank“ im Bereich „Abfrage.
  • AGB. Suchen Sie nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Homepage und lesen Sie diese genau.
  • Rücktritt. Gibt es eine ausführliche Belehrung zum Rücktrittsrecht?
  • Preiszusammensetzung. Ist der Preis inklusive aller Steuern, Gebühren und Lieferkosten ausgewiesen?
  • Gültigkeit. Erhält der Kunde Informationen zur Gültigkeitsdauer des Preises oder Angebotes?
  • Datenübertragung. Verwendet der Online-Händler eine verschlüsselte Verbindung zur Übertragung von Kreditkartendaten.

Vernichtung gefälschter Waren

Sollte es doch passiert sein und das Zollamt meldet sich, weil gefälschte Ware konfisziert wurde, so bleibt dem Kunden nur die Zustimmung zur Vernichtung der Produkte. Vom Recht des Widerspruchs Gebrauch zu machen, ist zwecklos. Ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Fälschung würde der Kunde mit Sicherheit verlieren.

Hilfe bei Internetkriminalität

Hilfestellung und weitere Informationen bei Problemen mit Cybercrime geben das Europäisches Verbraucherzentrum sowie das IKT-Sicherheitsportal, eine interministerielle Initiative in Kooperation mit der österreichischen Wirtschaft.


Lesen Sie auch folgende Informationen zu diesem Thema: Produktpiraterie 5/2011 und Internet: Onlinerecht 3/2011  sowie unsere KONSUMENT-Bücher: Internet sicher nutzen und Ihr Recht im Internet

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