Gewährleistung - Mängel erst später bemerkt
Wie genau funktioniert das mit einer gekauften Ware, die Mängel aufweist, die man als Käufer aber erst Jahre später bemerkt? Hat man da in irgendeiner Form noch einen Garantieanspruch darauf?
Wie genau funktioniert das mit einer gekauften Ware, die Mängel aufweist, die man als Käufer aber erst Jahre später bemerkt? Hat man da in irgendeiner Form noch einen Garantieanspruch darauf?
Immer wieder berichten uns KONSUMENT-Leser: Kaum bringen sie ihr defektes Handy zum Händler, ziehe sich der mit dem Argument "Feuchtigkeitsschaden" aus der Affäre.
Tipps nonstop: "Bei meinem Vertrag mit einem Internetprovider habe ich einen USB-Stick bekommen. Ich habe diesen verlegt und musste einen neuen Stick um 50 Euro kaufen. Als der Stick wieder auftauchte wollte ich den gekauften Stick zurückgeben. Das wurde mir verweigert. Ist das korrekt?"
"Die AGB von Apple bestimmen, dass ein Kunde, der ein neues iPhone zur Reparatur einsendet, nicht sein Gerät retourniert bekommen muss. Er kann auch ein generalüberholtes, also gebrauchtes iPhone erhalten. Ist das zulässig?" - hier Dr. Peter Kolba.
„Ein Fall für KONSUMENT": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Sony verlängert Garantiezeit in Kulanz.
"Konsument international" berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben - hier: Australien.
Bei meiner Kamera wurde ein Teil in der Garantiezeit ausgetauscht. Mir wurde mitgeteilt, dass für diesen Teil nur ein halbes Jahr Garantie besteht. Ist das korrekt?
In der Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus. Hier: Kodak.
Bei meiner Kamera wurde im Rahmen der Gewährleistung ein defekter Teil ausgetauscht. Habe ich auf den ausgetauschten Teil wieder Gewährleistung?
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Leserreaktion zu Konsument 1/2008.
Leserreaktion zu Konsument 1/2008.
Ich habe Waren im Internet bestellt und prompt geliefert bekommen. Jetzt stellten sich zwei Artikel (Wert 30 Euro) schon beim Auspacken als defekt heraus und ich will sie zwecks Austausch zurückschicken. Muss ich die Kosten dafür selbst tragen?
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Keine Kostenlose Rerperatur bei defektem Notebook.
In vielen Fällen erweisen sich neu gekaufte Produkte als fehlerhaft. Daraufhin durchlaufen Konsumenten oftmals unzählige Reparaturversuche. Doch ist das notwendig?
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: Cermak Schmuck- & Uhrenshop - Uhrgehäuse wurde beschädigt.
Ein Fall für "Konsument": Aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. Diesmal: One - Defektes Handy ausgetauscht.
Eine mangelhafte Lötstelle am Motherboard führte beim Apple iBook zu Total-Abstürzen. Der dänische Verbraucherrat entschied: Apple soll Käufer Geld zurückzahlen. Obwohl einige Konsumenten die Probleme bestätigen, schweigt Apple Österreich.
In unserer Rubrik "Vor den Vorhang" berichten Leser über Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben - über die gesetzlichen Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus.
Reklamieren, aber richtig! Häufig auftauchende Fragen zum Thema Gewährleistung und Garantie.
Kassabons aus Thermopapier ungeeignet!
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die über gesetzliche Ansprüche (Gewährleistung) oder vertragliche Zusagen (Garantie) hinaus besonderes Entgegenkommen gezeigt haben.
Was ich gekauft habe, ist defekt. Muss ich in der Filiale reklamieren, in der ich die Ware gekauft habe?
Leserbrief zu Konsument 6/2006.
Leserbrief zu Konsument 6/2006.
Hinter den Vorhang schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten - diesmal geht es um den Akku eines Acer-Notebooks.
Ausgewählte Leserreaktionen von unserer Homepage (aus unseren Foren und Online-Kommentaren zu einzelnen Artikeln).
Drei Tage nach Ablauf der Garantie: "Da kann man leider nichts machen."
Mein neuer Flachmonitor hat störende Pixelfehler. Der Händler behauptet, dass ich das laut Herstellerangabe akzeptieren muss. Ist das richtig?
Viele Unternehmen verlangen, dass man defekte Geräte in der Originalverpackung zurückschickt. Muss ich das wirklich? Man kann ja nicht alle Schachteln daheim aufheben.
Probleme im Motoröl-System könnten auftreten.
Manche Händler bieten beim Kauf eines Elektrogerätes gegen ein paar Euro eine Reparaturversicherung oder Garantieverlängerung an: Diese sind jedoch ihr Geld meist nicht wert.
Defekter Milchschäumer bei Kaffeevollautomat.
Mir sind Batterien ausgelaufen, dadurch wurde ein Gerät beschädigt. Der Batteriehersteller gibt auf der Verpackung eine Geräteschutzgarantie. Wie gehe ich dabei vor?
Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Urlaubszeit ist Shoppingzeit. Doch falls die Einkaufslust zum Einkaufsfrust gerät, finden Sie bei der Europäischen Verbraucherberatung Ansprechpartner.
Gebrochene Antennenbuchse am neuen TV-Gerät.
Eine Garantiezusage wird durch eine Garantieversicherung nicht aufgehoben.
Eine Herstellergarantie ist begrüßenswert, doch erst das Kleingedruckte zeigt, was sie wert ist.
Wir haben für unsere Waschmaschine beim Händler gegen Aufpreis eine 5-Jahres-Garantie abgeschlossen. Nun ist die Maschine defekt, aber der Händler in Konkurs. Können wir unsere Ansprüche trotzdem irgendwo geltend machen?
Ein Jahr nach der Aufstellung ist das Plantschvergnügen nun gesichert.
Waschmaschinen müssen während des Betriebes beaufsichtigt werden. Manche Hersteller erlösen ihre Kunden von dieser Pflicht.
Das In-Kraft-Treten des neuen EU-Gewährleistungsrechts mit 1. Jänner 2002 hat in der Automobilbranche weit reichende Folgen für die Garantiebestimmungen.
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