Mangelhafte Neuware
Wenn ein neu gekauftes Gerät streikt, ist das ein Fall für die Gewährleistung. Oft bietet ein Unternehmer dann eine Reparatur an. Aber wie viele Reparaturversuche müssen Konsumenten dulden?
Eindeutig geregelt
Dazu hat der Oberste Gerichtshof in einem Urteil klargestellt, dass der Verbraucher schon nach Misslingen des ersten Verbesserungsversuches den Vertrag auflösen – Juristen sprechen von Wandlung – oder eine Preisminderung verlangen kann (OGH 6 Ob 143/07h vom 13.7.2007). Wandlung bedeutet: Der Konsument hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, er muss aber auch die Ware retournieren.