Eine Garantie ist immer eine freiwillige Zusage des Herstellers. Daher verlängert sich die Garantie durch die Inanspruchnahme einer Garantieleistung nicht. Im Fall der gesetzlichen Gewährleistung allerdings verlängert sich die Frist für die geleistete Verbesserung (z.B. einen getauschten Ersatzteil) wiederum auf zwei Jahre. Wird die Gewährleistung aber später als sechs Monate nach dem Datum der Übergabe der Ware geltend gemacht, muss man nachweisen, dass der Fehler schon bei Übergabe der Ware bestanden hat.