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Einkaufen im EU-Ausland - Der Euro rollt

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Urlaubszeit ist Shoppingzeit. Doch falls die Einkaufslust zum Einkaufsfrust gerät, finden Sie bei der Europäischen Verbraucherberatung Ansprechpartner.

Ärger jenseits der Grenze

Der freie Warenverkehr innerhalb der EU und der Euro machen die Schnäppchenjagd besonders interessant. Allerdings weiß jeder von uns aus leidvoller Erfahrung, dass selbst schöne und teure Dinge manchmal nur kurze Zeit Freude bereiten. Pullover verlieren beim ersten Waschen die Form, Armbanduhren sind doch nicht so wasserdicht wie versprochen, und Videokameras geben nur noch flimmernde Querstreifen wieder.

Lästig, aber kein wirkliches Problem, wenn Sie das gute Stück im Inland gekauft haben und der Händler gut erreichbar ist. Laut Gewährleistungsrecht ist er nämlich die erste Anlaufstelle für (berechtigte) Reklamationen und muss ein mangelhaftes Produkt innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen.

Entfernung als Hindernis

Dies gilt – wenn auch mit Abweichungen im Detail – für den gesamten EU-Raum. Trotz dieser Vereinheitlichung müssen Sie sich aber im Reklamationsfall an den oft weit entfernten ausländischen Händler wenden. Wobei Sie sich wohl kaum ins nächste Flugzeug setzen, sondern telefonieren oder, noch besser, schreiben werden (zwecks besserer Lesbarkeit empfehlen sich Computer oder Schreibmaschine). Verständigungsprobleme können die Kommunikation allerdings erschweren. Und es kommt mitunter vor, dass sich der Händler aufgrund der Distanz sicher fühlt und das Begehren des Kunden einfach ignoriert.

Schon zu Hause schwierig

Zwar ist es in manchen Fällen möglich, ein ausländisches Unternehmen aus dem EU-Raum vor ein österreichisches Gericht zu zitieren. Allerdings ist es schon innerhalb der Staatsgrenzen schwierig, sein Recht wirklich durchzusetzen. Und da niemand einen glücklichen Ausgang garantieren kann, ist ein Gerichtsverfahren auch in finanzieller Hinsicht riskant.

Bei Produkten internationaler Marken stellt daher eine – auch in Österreich gültige – Garantiezusage des Herstellers für eine kostenlose (!) Reparatur eine zusätzliche Absicherung dar. Es lohnt sich, wenn Sie sich vor dem Kauf für das klein Gedruckte, das heißt die Garantiebedingungen, interessieren!

Außergerichtliche Streitbeilegung

In allen anderen Fällen können Sie auf die Unterstützung der Europäischen Verbraucherberatung zurückgreifen. Sie ist in das Europäische Netz für außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) eingebunden und wird dann aktiv, wenn Ihre eigenen Bemühungen fruchtlos geblieben sind.

Genau wie in Österreich befinden sich in allen anderen EU-Staaten sowie in Norwegen und Island zentrale Kontaktstellen („Clearingstellen“). Beschwerdefälle, die ein Unternehmen im Ausland betreffen, werden an die jeweils zuständige Clearingstelle weitergeleitet, die sich dann um Vermittlung und gütliche Einigung bemüht. So bestehen gute Aussichten, dass die Probleme rasch, einfach und deutlich kostengünstiger als vor Gericht aus der Welt geschafft werden.

Infos zum Autoimport

Die Europäische Verbraucherberatungsstelle – eine Initiative der Europäischen Kommission und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) – hilft aber nicht nur bei Problemen, sie ist auch im Vorfeld beratend tätig, und zwar zu den Themen: Gewährleistung und Garantie bei Auslandseinkäufen, Rücktrittsrechte, Timesharing, Urlaubsreisen, Autoimport, Einkauf im Internet, grenzüberschreitender Zahlungsverkehr, Versandhandel, Werbeveranstaltungen und Gewinnspiele.

Sprachgewandtes Formular

Sprachliche Barrieren können ein großes Hindernis sein. Die Europäische Kommission hat daher ein „Formblatt für Verbraucherbeschwerden“ aufgelegt, das in einheitlicher Gestaltung in allen Amtssprachen der EU erhältlich ist. Das Formblatt sollten Sie verwenden, wenn Sie eine außergerichtliche Streitbeilegung mit einem ausländischen Unternehmer anstreben. Sie bekommen es auf Anfrage bei der Europäischen Verbraucherberatung, Wien.

Kontaktadressen

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