Außergerichtliche Streitbeilegung
In allen anderen Fällen können Sie auf die Unterstützung der Europäischen
Verbraucherberatung zurückgreifen. Sie ist in das Europäische Netz für
außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ-Net) eingebunden und wird dann aktiv,
wenn Ihre eigenen Bemühungen fruchtlos geblieben sind.
Genau wie in Österreich befinden sich in allen anderen EU-Staaten sowie in
Norwegen und Island zentrale Kontaktstellen („Clearingstellen“).
Beschwerdefälle, die ein Unternehmen im Ausland betreffen, werden an die jeweils
zuständige Clearingstelle weitergeleitet, die sich dann um Vermittlung und
gütliche Einigung bemüht. So bestehen gute Aussichten, dass die Probleme rasch,
einfach und deutlich kostengünstiger als vor Gericht aus der Welt geschafft
werden.
Infos zum Autoimport
Die Europäische Verbraucherberatungsstelle – eine Initiative der Europäischen
Kommission und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) – hilft aber nicht
nur bei Problemen, sie ist auch im Vorfeld beratend tätig, und zwar zu den
Themen: Gewährleistung und Garantie bei Auslandseinkäufen, Rücktrittsrechte,
Timesharing, Urlaubsreisen, Autoimport, Einkauf im Internet,
grenzüberschreitender Zahlungsverkehr, Versandhandel, Werbeveranstaltungen und
Gewinnspiele.