Reklamation am Ort des Kaufs
Ja. Das Gewährleistungsrecht sieht vor, dass man die Gewährleistung einer defekten oder schadhaften Ware am Ort der Übernahme geltend machen muss, also dort, wo sie gekauft wurde. Das empfiehlt sich auch deswegen, weil viele Handelsunternehmen heute im Franchisesystem geführt werden.
Was bedeutet, dass sie zwar unter dem gleichen Namen auftreten, aber die einzelnen Firmen rechtlich selbstständig sind. In der Praxis ist es bei vielen großen Handelsketten so, dass man mangelhafte Ware in jeder Filiale reklamieren kann. Aber das ist Kulanz und kein Rechtsanspruch.