Die Erfindung des Waschvollautomaten im Jahr 1946 hat das Wäschewaschen entscheidend vereinfacht. Lästig ist es immer noch. Auch deshalb, weil man währenddessen an die Wohnung gebunden ist. Das verlangen nicht die Hersteller, sondern die Haushaltsversicherer, um bei einem Defekt die Folgeschäden durch Wasseraustritt gering zu halten.
Waschmaschinen-Haftungsgarantie - Ausgangserlaubnis
Risiko Zulaufschlauch
Zwar steht nirgends geschrieben, dass Sie
neben dem Gerät Wache stehen müssen. Eine kurzfristige Abwesenheit aus dem Haus
oder der Wohnung kann Ihnen aber speziell im Falle eines geplatzten
Zulaufschlauches als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, womit der
Versicherer die Zahlung verweigern kann. Die Entscheidung darüber, ob
fahrlässiges Verhalten vorliegt, wird stets im Einzelfall getroffen. Dies gilt
auch dann, wenn die Maschine über ein Wasserschutzsystem (auch: Mehrfach- oder
Rundumwasserschutz, Aqua Protector, Aqua Control) verfügt. Vergessen Sie
außerdem nie, nach dem Waschen den Zulaufhahn abzudrehen!
Auf ein Minimum reduziert wird
die Wahrscheinlichkeit eines Wasserschadens bei Maschinen mit Aquastop (auch:
Aquasafe, Waterproof, vollwassergeschützt). Dahinter steckt ein Magnetventil,
das sich nicht – wie bei anderen Schutzsystemen – im Maschinengehäuse, sondern
sichtbar zwischen Wasserauslass und Zulaufschlauch befindet. Der dazugehörige
Schlauch ist von einem zusätzlichen Sicherheitsmantel umgeben. Bei
Wasseraustritt aus dem Schlauch wird das Ventil geschlossen.
Beaufsichtigungspflicht
An Ihrer Beaufsichtigungspflicht ändert das Vorhandensein eines Aquastop-Ventils nichts. Trotz Automatisierung also eine begrenzte Freiheit – und das in Zeiten der bis zu 24 Stunden im Voraus programmierbaren Waschmaschinen. Den Timer so zu stellen, dass Sie nach Büroschluss bereits die frisch gewaschene Wäsche entnehmen können, wird zum Risiko.
„Freiheit“ durch Haftungsgarantie
Die Firmengruppe Bosch/Siemens setzt mit ihrer Aquastop-Haftungsgarantie gewissermaßen den Schritt zur Befreiung der Konsumenten. Sollte an einer mit Aquastop-Ventil ausgestatteten Maschine innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf ein Defekt auftreten, der Wasserschäden in der eigenen oder in den Nachbarwohnungen nach sich zieht, kommt Bosch/Siemens voll dafür auf (das gilt im Übrigen auch für Geschirrspülmaschinen). Anwesenheitspflicht besteht ausdrücklich keine, der Hahn am Wasserzulauf muss nur bei mehrwöchiger Abwesenheit geschlossen werden.
Nun werden kritische Konsumenten vielleicht einen Verkaufsschmäh dahinter vermuten. Tatsächlich wollen wir hier auch keine Empfehlung abgeben, ausschließlich solche Maschinen zu kaufen, noch dazu, wo sie sich erst in der gehobenen Preisklasse ab 9000 Schilling finden. Wenn Sie aber ohnehin eine entsprechende Ausgabe geplant haben, dann ist die im Kaufpreis inkludierte Draufgabe eine Überlegung wert.
Die Konkurrenz wartet ab
Die anderen Hersteller behandeln die Sache unterschiedlich: AEG/Zanussi bietet ebenfalls eine Haftungsgarantie, allerdings nur für die Dauer der Gerätegarantie, sprich: relativ bescheidene zwölf Monate. Miele verwöhnt nur die deutsche Kundschaft mit einer zehnjährigen Haftungsgarantie, der österreichische Markt scheint dafür zu klein. Bei Privileg denkt man zumindest über eine Einführung nach. Etliche Hersteller verweisen auf das Produkthaftungsgesetz, nach dem sie für Folgeschäden zur Kasse gebeten würden. Womit sie Recht haben – nur müssen die Betroffenen einen Selbstbehalt von 7900 Schilling tragen.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit, dass Sie beim Nachhausekommen im Schlauchboot zur Waschmaschine rudern müssen, dank Aquastop-Ventil bei weniger als einem Prozent liegt, ist die Haftungsgarantie aus Konsumentensicht also durchaus positiv zu werten.