Recht auf kostenlosen Austausch
Bei einem Anspruch aus der Gewährleistung, in diesem Fall Austausch wegen eines Mangels, hat der Konsument das Recht, dass dieser Austausch kostenlos erfolgt. Für die Rücksendung dürfen laut § 8 Konsumentenschutzgesetz keine Kosten erwachsen. Das heißt allerdings nicht, dass man ein Paket unfrei absenden darf, sondern nur, dass man die etwaigen Kosten der Rücksendung vom Händler zurückverlangen kann. Allerdings kann es sein, dass man Probleme hat, diesen Rechtsanspruch auch durchzusetzen.