Gewährleistung nicht einschränkbar
Ein Käufer hat das Recht auf Gewährleistung, also auf fehlerlose Ware für sein Geld. Diese Verpflichtung darf der Verkäufer nicht mit dem Argument verweigern, dass die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Eine solche Klausel in den Geschäftsbedingungen wäre gegen das Konsumentenschutzgesetz und ungültig.
Möglicherweise bei Garantie-Fällen
Darüber hinaus gibt es die Garantie. Sie geht über die Gewährleistung hinaus, wird meist vom Hersteller gegeben und darf an Bedingungen wie etwa die Originalverpackung geknüpft sein. Unser Tipp: Lesen Sie die Garantiebestimmungen genau durch. Findet sich kein Hinweis, dass die Garantie nur mit der Originalverpackung gilt, dann müssen Sie die Verpackung nicht aufheben.