Ihre Ansprüche können Sie nur im Rahmen des Konkursverfahrens innerhalb der verlautbarten Fristen geltend machen. Diese können Sie beim zuständigen Konkursgericht (üblicherweise das Landesgericht, in dessen Sprengel das Unternehmen betrieben wird bzw. in Wien das Handelsgericht) sowie im Internet unter www.edikte1.justiz.gv.at erfragen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Forderungen vom Masseverwalter auch anerkannt werden. Ist die Frist für die Anmeldung von Forderungen schon vorüber, besteht überhaupt keine Aussicht mehr, dass die Maschine im Rahmen der 5-Jahres-Garantie repariert wird. Anderes würde nur dann gelten, wenn eine andere Firma die Verträge übernommen hätte. Dann könnten Sie sich an diese Firma wenden.
Garantieansprüche - Gerät defekt - Händler in Konkurs