"Gibt es eine Verpflichtung der Hersteller, für einen bestimmten Zeitraum Ersatzteile für ihre Produkte auf Lager zu haben?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker.
Mag. Maria Ecker |
Keine gesetzliche Verpflichtung
Nein, eine solche gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht. Festgeschrieben ist nur die Gewährleistung (2 Jahre ab Kauf bzw. Übergabe), falls die Ware schon bei Übergabe defekt ist. Hier kann dem Gesetz aber nicht nur durch Reparatur, sondern auch durch Austausch oder Rückerstattung des Kaufpreises Genüge getan werden. Daher ist es zulässig, dass Produkte verkauft werden, für die es schon wenig später keine Ersatzteile mehr gibt. Unabhängig davon kann sich ein Hersteller freiwillig zur Lieferung von Originalersatzteilen verpflichten.
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