Eine mangelhafte Lötstelle am Motherboard führte beim Apple iBook zu Total-Abstürzen. Der dänische Verbraucherrat entschied: Apple soll Käufer Geld zurückzahlen. Obwohl einige Konsumenten die Probleme bestätigen, schweigt Apple Österreich.
Globalisierung und internationale Netzwerke haben auch für Konsumenten Vorteile: Unser Europäisches Verbraucherzentrum ( www.europakonsument.at ) erhielt von den dänischen Kollegen folgende Information:
Apple wies Konsumenten-Ansprüche ab
Dänische Käufer von Apple-Notebooks – mehrheitlich des iBook G4 – hatten sich 2006 über Totalabstürze beklagt. Meist war das Notebook etwas über ein Jahr alt. Apple wies die Ansprüche der Kunden ab, die Garantiefrist sei, so die Apple-Argumentation, abgelaufen. Recherchen des dänischen Verbraucherrates (Danish Complaint Board) zeigten, dass nicht nur dänische iBook-Kunden betroffen waren.
Es zeigte sich außerdem - Apple-User sind schlaue User -, dass Betroffene das Notebook mit originellen Methoden zur Arbeit zwangen: Sie fixierten eine Schraubzwinge am Notebook. Der Druck auf das Motherboard ermöglichte das Hochstarten und verhinderte den Absturz. Mehr Druck aufs iBook also.
Ein- und Ausschalten reduzierte Lebenszeit
Da sich die Beschwerden über Apple-Notebooks häuften, schickte der dänische Verbraucherrat solche abstürzenden Notebooks zur Analyse in ein unabhängiges Labor. Ergebnis 1: Es lag an mangelhaften Lötstellen auf der Hauptplatine (siehe Foto unten). Bei jedem Ein- und Ausschalten, so die Diagnose, vergrößerte sich ein Mikroriss, der letztlich zum Totalabsturz führte (eine ausführliche Dokumentation gibt es in Englisch auf www.forbruk.dk ). Ergebnis 2: Die Techniker bestätigten, dass die Schraubzwingen-Methode tatsächlich funktioniere.
Ein Design-Fehler
Wenn ein verborgener Mangel schon bei der Übergabe vorliegt, ist der Verkäufer im Rahmen Gewährleistung zwingend verpflichtet, diesen kostenlos zu beheben oder das Gerät auszutauschen. Der Hersteller, in diesem Fall Apple, ist in der Regel nicht der Verkäufer und daher nur im Rahmen seiner Garantiebedingungen zur Behebung des Mangels verpflichtet. Mehr Information über den wichtigen Unterschied finden Sie hier [ Gewährleistung und Garantie ])
Apple fand es nicht bewiesen, dass es sich um einen verborgenen Mangel handle. Das Labor widersprach, es handle sich um einen Mangel im Design („did contain a hidden defect at the time of delivery” und: „a design/construction defect“).
Der dänische Verbraucherrat entschied, dass Apple einem Betroffenen die Kosten des Notebooks refundieren solle. Bis 8.4. 2007 hatte Apple Dänemark keine offizielle Stellungnahme abgegeben.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Offen ist, ob der Fehler auch bei iBooks in Österreich auftritt. Wir haben Apple um Stellungnahme gebeten, aber nach einem Monat noch immer keine erhalten. Sollte sie je eintreffen und werden sie hier publizieren. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Berichten Sie uns und schreiben Sie an
Servicenotstand weit verbreitet
Paul Srna, VKI-Experte für Computer und neue Medien, zum Servicenotstand:
„Uns ist bekannt, dass Apple auch in Österreich sehr genau auf die 12 Monate nach dem Kauf achtet, was alles andere als konsumentenfreundlich ist. Aber das Phänomen trifft leider nicht nur für Apple zu, sondern ist bei vielen mehr oder weniger prominenten Firmen zu beobachten - Sony, Olympus, Philips, ... :
- Produktion in Billigländern
- Preisverfall
- Auslagerung der Servicestellen
- zentralisierte Pseudo-Betreuung durch Europazentralen
- unrentable (oder nicht mehr vertretbare) Reparaturkosten“
Besonders komme das, so Srna, bei "billigen" Produkten zum Tragen. „Da haben sich schon viele Konsumenten damit abgefunden, dass man die Tchibo-Kamera, den DVD-Player von Hofer... einfach wegwirft. Und es geht inzwischen weiter in Richtung TV-Gerät, Computer ... “