Rollos als Schutz vor Sonne und Insekten: Die Sonne blieb draußen, aber die Tierchen kamen trotzdem rein. Der Oberste Gerichtshof entschied – Geld zurück, Rollos zurück.
12.154,94 Euro für die Montage von Sonnen- und Insektenschutzrollos ist nicht wenig. Pech nur, dass sich zwischen dem Rollo und der Rück- bzw. Seitenwand des Raffstorekastens ein 8-10 mm großer Spalt befand, durch den Insekten ungehindert eindrangen. Ein Fall für die Gewährleistung und Garantie Extra - Recht und Gnade .
Verbesserung verweigert
Das beklagte Unternehmen verweigerte aber die Verbesserung und rechtfertigte sich: "Eine bestimmte Eigenschaft sei nicht ausdrücklich bedungen, ausverhandelt oder bestellt worden. Eine gänzliche Abwehr von Insekten sei nicht möglich und könne vom Kläger nicht gefordert werden." Der Hausbesitzer sah das anders, klagte, berief sich auf Gewährleistung und forderte Wandlung. Wandlung ist der alte Fachbegriff für eine Vertragsauflösung – also Rollos abbauen und Geld zurück. Der Oberste Gerichtshof gab der Klage statt.
"Ungehindert Zugang ins Haus"
Zitat aus dem Urteil: „Der Sonnen- und Insektenschutz sei mangelhaft, weil sich Gelsen, Wanzen, Fliegen und diverses anderes Ungeziefer ungehindert über die Fenster Zugang ins Hausinnere verschaffen würden, als wäre der teure Insektenschutz gar nicht vorhanden. Der Beklagte habe jegliche Verbesserung verweigert.“
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