Eine Herstellergarantie ist begrüßenswert, doch erst das Kleingedruckte zeigt, was sie wert ist.
Im Gegensatz zur gesetzlich geregelten Gewährleistung ist die Herstellergarantie etwas Freiwilliges. Trotzdem ist sie üblich, denn die Unternehmen signalisieren damit Kundenfreundlichkeit. Bis Ende 2001 konnte man in der Regel davon ausgehen, dass die Garantie einen zusätzlichen Nutzen zur damals sechsmonatigen Gewährleistung beinhaltete. Dies traf zumindest auf die meist längere Gültigkeitsdauer zu und auf die Tatsache, dass nicht näher darauf eingegangen wurde, ob der Mangel schon beim Kauf (wenn auch unsichtbar) vorhanden war oder nicht. Im Zweifelsfall nahm man die Garantie in Anspruch, statt sich auf die Gewährleistung zu berufen (was die meisten Konsumenten in Unkenntnis der feinen Unterschiede ohnehin nicht taten).