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Gewährleistung - Mängel erst später bemerkt

Wie genau funktioniert das mit einer gekauften Ware, die Mängel aufweist, die man als Käufer aber erst Jahre später bemerkt. Hat man da in irgendeiner Form noch einen Garantieanspruch darauf?

Prinzipiell ist zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.

  • Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregeltes Recht. Ein Käufer muss für sein Geld einwandfreie Ware erhalten. Die Frist, innerhalb der man die gesetzliche Gewährleistung geltend machen kann, beträgt zwei Jahre. Allerdings gibt es eine Einschränkung. Wenn die Gewährleistung später als 6 Monate nach dem Datum der Übergabe an den Käufer geltend gemacht wird, muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe der Ware bestanden hat. Zuständig für die Gewährleistung ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde und nicht der Erzeuger oder Generalimporteur.
  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Unternehmers. Sie kann auch an Bedingungen geknüpft sein (z.B. dass man die Originalverpackung mitgeben muss, o.ä.).

Wir haben ein KONSUMENT-EXTRA, also eine ausführliche Darstellung in der Sie detailliertere Informationen über Gewährleistung und Garantie finden.

Ihr KONSUMENT-Team

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