Das In-Kraft-Treten des neuen EU-Gewährleistungsrechts mit 1. Jänner 2002 hat in der Automobilbranche weit reichende Folgen für die Garantiebestimmungen.
Die in Brüssel beschlossene Ausweitung der Gewährleistung auf zwei Jahre bewirkte auch eine Änderung der Garantielaufzeiten von Personenkraftwagen. Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ dehnten viele Produzenten noch im Herbst 2001 die Pkw-Garantieleistungen werbewirksam aus.
Werbewirkasame Garantiezusage
Viele Firmen, die bisher nur zwölf Monate für des Österreichers liebstes Spielzeug geradegestanden sind, verkauften die zeitliche Ausdehnung der allgemeinen technischen Garantie als Pionierleistung und kamen somit dem neuen Gewährleistungsrecht zuvor. Damit die Optik wesentlich besser ist, gaben nun namhafte Erzeuger wie Audi, VW, BMW, Saab oder Renault in Abstimmung mit dem Verband der Automobilindustrie (VDA), beinahe im Gleichklang eine Garantiezusage von zwei Jahren für Neufahrzeuge – rückwirkend mit 1. November 2001 – bekannt.
Vorteil statt Nachteil
Der Fiat-Konzern dagegen wurde bereits wesentlich früher (September) in dieser Richtung aktiv. Einzig bei Lada tritt offensichtlich der kuriose Zustand ein, dass die freiwillige werkseitige Garantiezusage unter dem Rahmen der verpflichtenden Gewährleistung für den Konsumenten bleibt.
Mit der verlängerten Gewährleistung „nachziehen“ zu müssen, ist für die Automobilindustrie keinesfalls mit Nachteilen verbunden – verspricht man sich doch immerhin einen zusätzlichen Impuls für den Pkw-Absatz. Des Weiteren bleibt der Kunde in Wartungsbelangen (nach Garantieheft) länger an das Autohaus oder den jeweiligen Partnerbetrieb gebunden. Ein erhöhter Absatz an Original-Ersatzteilen ist abzusehen.