Zum Inhalt

Internetprovider: Rücknahme - USB-Stick

"Bei meinem Vertrag mit einem Internetprovider habe ich einen USB-Stick bekommen. Ich habe diesen verlegt und musste einen neuen Stick um 50 Euro kaufen. Als der Stick wieder auftauchte wollte ich den gekauften Stick zurückgeben. Das wurde mir verweigert. Ist das korrekt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

  Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)   
DI Renate Wagner

Leider ja. Eine Ware, die ein Kunde gekauft hat, muss nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden. Tut ein Händler das, ist es eine Kulanz, aber kein Rechtsanspruch. Eine Ausnahme ist zum einen die gesetzliche Gewährleistung, also wenn die Ware einen Mangel hat. Dann muss sie ausgetauscht oder der Mangel behoben werden. Zum andern kann man innerhalb bestimmter Frist vom Kauf zurücktreten, wenn die Ware nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens gekauft wurde (sogenannte Haustürgeschäfte).

Auch im Fernabsatz (Bestellung per Internet, Telefon, Post) gibt es bei vielen Waren ein Rücktrittsrecht. Kauft man jedoch im Geschäft, ist kein solches Rücktrittsrecht vorgesehen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Stand-by-Modus sinnvoll?

Stand-by-Modus sinnvoll?

Ist es empfehlenswert, den Router über Nacht gänzlich vom Strom zu nehmen oder muss man sich Sorgen um die Performance machen?

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

Gewährleistung bei Ausstellungsstücken - Rechtliche Aspekte

"Wir haben in einem Möbelgeschäft ein Sofa gesehen, ein Ausstellungsstück. Der Verkäufer sagte, dass weder Gewährleistung noch Garantie greifen. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Alexander Wurditsch.

Home-Internet - Router und Powerline

Home-Internet - Router und Powerline

"Es betrifft mein Internet zu Hause. Ich habe zwei Fragen dazu: Bei mir ist der Router immer eingeschaltet, außer im Urlaub. Hat es einen Sinn, den Router nur einzuschalten, wenn das Internet benutzt wird, oder schadet das dem Gerät? Ich fahre innerhalb der Wohnung mit Powerline, also ohne Kabel. Das funktioniert sehr gut. Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Powerline-Stecker nicht in eine Mehrfachsteckdose, sondern immer direkt in eine Steckdose in der Wand eingesteckt werden sollten. Von der Powerline kann dann eine Mehrfachsteckdose angeschlossen werden. Warum ist das so?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Joti Bomrah, BA.

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

Abverkaufsware: "Vom Umtausch ausgeschlossen" - Rechtliche Aspekte

"In Geschäften lese ich sehr oft bei verbilligter Abverkaufsware „Vom Umtausch ausgeschlossen“. Was ist aber, wenn z.B. ein Kleidungsstück dann vielleicht doch nicht passt oder schadhaft ist?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Maria Ecker, MA.

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

Waschmaschine: neu und defekt - Austausch oder Reparatur?

"Ich habe eine Waschmaschine gekauft, die von Beginn an nicht funktioniert hat. Ich wollte sie gegen eine neue funktionierende eintauschen. Der Händler jedoch bestand auf Reparatur – und argumentierte mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Ich hätte aber bei Kauf einer neuen Waschmaschine gerne ein neues Gerät gehabt, kein repariertes. War das Vorgehen des Verkäufers in Ordnung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Aumann.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang