Wohnrecht: Thermen - Reparaturen
"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Nach dem neuen Urteil sind Reparaturen an Thermen auch rückwirkend vom Vermieter zu begleichen. Daher habe ich Rechnungen aus 1999 und 2001 eingesandt. Die Antwort war, dass nur drei Jahre rückwirkend refundiert wird. Stimmt das?"