Händler oder Hersteller?
Antwort: Beim Händler reklamieren. Er haftet für die Mängelfreiheit der Ware. Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Der Unternehmer kann sie Ihnen gegenüber, also gegenüber einem Verbraucher, weder ausschließen noch einschränken.
Das Argument eines Händlers, er habe das Gerät ja nicht erzeugt und daher sei er für Mängel auch nicht verantwortlich, ist also unrichtig. In der Praxis schickt der Händler allerdings das Gerät dann oft zum Hersteller oder zu dessen Generalvertretung.