Pflichten des Vermieters
So leicht kann es sich Ihr Vermieter nicht machen. Ein Vermieter hat nämlich laut § 1096 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch die Verpflichtung, Sie vor Störungen durch Dritte – also auch Mitbewohner im Haus – zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise könnte er die anderen Mieter schriftlich dazu auffordern, die Lärmstörungen zu unterlassen, auch weitere, eventuell gerichtliche Schritte können verlangt werden, wenn es anders zu keiner Abhilfe kommt. Ihren Anspruch könnten Sie sogar gerichtlich durchsetzen. Der Vermieter kann Sie auch nicht darauf verweisen, dass Sie sich mit den Nachbarn in Eigenregie einigen müssen. Es ist auch nicht ganz einzusehen, warum Sie sich direkt mit den Nachbarn streiten sollten, wenn Sie einen Anspruch gegen den Vermieter haben.
Belästigungen dokumentieren
Die Polizei können Sie natürlich rufen, wenn es ganz arg ist, dadurch sind Belästigungen dann auch dokumentiert. Wir raten Ihnen daher, Ihren Vermieter oder den Verwalter schriftlich unter Angabe der genannten Gesetzesstelle aufzufordern, seinen Verpflichtungen nachzukommen.