Aktienanleihe der Erste Bank - Hohe Zinsen oder schlechte Aktien
Die Erste Bank bietet Zinsen, wie sie sonst nur für Junk-Bonds gezahlt werden. Das Risiko: Man bekommt Aktien statt Bares als Rückzahlung.
Die Erste Bank bietet Zinsen, wie sie sonst nur für Junk-Bonds gezahlt werden. Das Risiko: Man bekommt Aktien statt Bares als Rückzahlung.
Concred Ltd. in Barnet (GB): Vorsicht vor Kreditvermittlern, die Hilfe anbieten, aber nur Gebühren kassieren wollen. Schuldnerberatungen wären kostenlos.
865.000 Konsumenten haben sich 2011 und 2012 von VKI und AK beraten lassen.
Die Umstellung der paybox-Tarife verägert die Nutzer und ruft die Juristen auf den Plan. Der VKI hat nun eine Klausel in den AGB abgemahnt.
Der VKI führt gegen den Mobilfunkanbieter „Orange“, der mittlerweile von „Hutchison Drei“ übernommen wurde, eine Verbandsklage wegen Klauseln, die größtenteils intransparent sind. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI bei neun von zwölf Klauseln Recht.
Volles Risiko für Sparbuchsparer? Zu welch kuriosem Ergebnis ein Computerprogramm führen kann, zeigt der sogenannte Risiko-Check auf der Homepage der Volksbank.
Vorsicht bei Hundespielzeug, kein Test-Produkt ist giftstofffrei. Nach AWD nun Schiffs- und Immobilienfonds. Und unsere Aktion Energiekosten-Stop zeigt Wirkung. - Ein "Intern" von Chefredakteur Gerhard Früholz.
Wenn Ihre Hausbank zu Ihnen sagt "Sie als besonderer Kunde …", dann sollten Sie blitzartig die Filiale verlassen; sonst könnte es teuer werden. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Manfred Tacha.
"Ein Fall für KONSUMENT": Durch Hin- und Herverrechnung von Euros in Dollar und die Beteiligung zweier Zahlungsdienstleister - PayPal und Diners Club - entstanden sehr hohe Spesen.
Anonymität am Smartphone ist illusorisch. Sie können Ihr Gerät aber dazu bringen, mit Ihren privaten Daten weniger offenherzig umzugehen.
Versicherungsvergleiche auf Online-Plattformen sind hilfreich und informativ. Aber sie spiegeln nicht den gesamten Markt und liefern nicht automatisch das beste Angebot.
Nach einem Bergunfall wird der Rettungshubschrauber angefordert. Die ebenfalls anwesende Bergrettung verweigert daraufhin den möglichen Transport. Die Betroffene blieb auf hohen Rechnungen sitzen.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um das Wechseln eines 500-Euro-Scheins bei Erste Bank.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die Hausverwaltung verzichtete doch noch auf die Forderungen.
"Bei unserem neuen Sofa war nach kurzer Zeit eine Naht aufgerissen. Das Möbelstück wurde im Zuge der Gewährleistung ausgetauscht. Fängt nun ab Lieferung des neuen Sofas wieder die Gewährleistungsfrist an?"
"Habe ich die Rechte an den Bildern in digitaler Form, die eine Fotografin im Jahr 2011 für einen gedruckten Prospekt hergestellt hat, nicht schon mit der Bezahlung erworben?"
"Ich habe gesehen, dass ein Elektrohändler eine Garantieverlängerung anbietet. Ist so etwas sinnvoll?"
In der Dämmerung gibt es viele Verkehrsunfälle mit Rehen oder Hasen. Nicht jeder Schaden ist durch eine Versicherung gedeckt.
73 Frauen aus Österreich fordern – vertreten durch den VKI – rund 580.000 Euro Schadenersatz von der Allianz Frankreich als Haftpflichtversicherer des Brustimplantat-Herstellers.
Unser Wiener Beratungszentrum setzt ab 1.10.2013 Dolmetscher ein – für Türkisch und Serbokroatisch.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ärgerlich, wenn man die Decke in die Putzerei bringt und sie ist weg. Noch ärgerlicher, wenn die Putzerei sich taub stellt.
Ein privat versicherter Patient nimmt bei einem nicht dringlichen Eingriff eine Sonderklasseleistung in Anspruch. Das Krankenhaus weist ihn nicht darauf hin, dass Kosten anfallen werden.
Beim Fenstereinbau kam es zu Fehlern. Ich möchte nun Kopien der Rechnungen. Die Hausverwaltung erklärt, ich könne sie nur in den Räumen der Hausverwaltung ansehen. Habe ich ein Recht auf Kopien?
"Ein Fall für KONSUMENT": Tränkenwärmer bestellt, bezahlt aber keine Lieferung.
Handyverträge müssen schriftlich gekündigt werden. T-Mobile und tele.ring bieten eigene Kündigungshotlines, um telefonisch zu kündigen.
Eine Firma lehnt Ihre Reklamation ab, obwohl Sie mehrere Briefe geschrieben haben? Bisher hatten Sie dann nur die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Nach einem schweren Sturz wollte die Betroffene Entschädigung. Doch zunächst weigerte sich die Generali Versicherung.
T-Mobile/telering verlangt 80 € Abschlagszahlung, wenn ein Kunde den Handyvertrag vor Ablauf der Mindestdauer kündigt. Wir haben geklagt und vom Oberlandesgericht Wien Recht bekommen.
Zu Schulbeginn sieht man sie oft: Zahlscheine "für die Unfall-versicherung". Sie bieten aber nur minimalen Schutz. Lesen Sie
"Coffee to go" ist diesmal ein Thema für KONSUMENT. Wie schmeckt er und wie sieht es mit dem Koffeingehalt aus? Außerdem: die Preisträger unseres jüngsten Schülerwettbewerbs und ein KONSUMENT-Tipp, der bares Geld wert ist.
Wir haben mit Swiss Life Select (vormals AWD) einen Vergleich geschlossen. Anleger, die sich unserer Sammelklage angeschlossen haben, bekommen rund 30 Prozent ihres Schadens ersetzt.
Patienten, die sich in privaten Krankenanstalten bzw. bei niedergelassenen Ärzten behandeln lassen, haben bei auftretenden Komplikationen keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Entschädigungsfonds.
Sport kann gefährlich sein ...
Versicherungsprämien, bestimmte Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung und Ausgaben für Wohnraum lassen sich von der Steuer absetzen.
"Ein Fall für KONSUMENT": XXXLutz veranlasste doch noch die Reparatur des Sofas.
Wenn der Vermieter an der Wohnungstür läutet, um den Mietvertrag zu ändern, gibt es wie bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht.
"Von einem Fachbetrieb habe ich Fliesen verlegen lassen. Einige Arbeiten wurden zwar verrechnet, aber nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Kann ich einen Teil des verlangten Rechnungsbetrages einbehalten?"
"Kann ich die NFC-Funktion ablehnen, wenn ich den PIN-Code nicht eingebe, um die Karte aufzuladen?"
Sind Mountainbike-Sturz oder Tauchunfall von einer privaten Unfallversicherung gedeckt? Ganz sicher kann man da nicht sein.
Konsumentin bekommt Entschädigung: Eine Fluglinie muss nachweisen, dass sie alles getan hat, um eine Flugannullierung zu vermeiden. Außergewöhnliche Umstände gelten nicht als Ausrede.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen gängige Klauseln bei Unfallversicherungen geklagt. Bei drei Klauseln gaben die Versicherer schon im Vorfeld nach.
Onlineanbieter versprechen ein iPhone, wenn "Gewinner" einfache Fragen per SMS beantworten. Jedes Antwort-SMS kostet drei Euro und es gibt 200 Fragen … .
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