"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Durch Hin- und Herverrechnung von Euros in Dollar und die Beteiligung zweier Zahlungsdienstleister entstanden sehr hohe Spesen.
Frau Schmidt kauft gerne in Onlineshops. Sie eröffnete daher bei PayPal ein Konto und hinterlegte eine Diners Club/Discover Kreditkarte. Die normale Diners Club Kreditkarte wird von PayPal nicht akzeptiert. So musste sie beim Bezahlen in Onlineshops statt ihrer Kreditkartennummer nur noch ihre E-Mail-Adresse und ihr Passwort angeben. Frau Schmidt bestellte über PayPal in Deutschland Einrichtungsgegenstände um 13.371 € für ihr neues Haus.
Diners Club Discover akzeptiert ausschließlich US-Dollar
Als sie von Diners Club die Abrechnung für diese Einkäufe erhielt, wollte sie zuerst ihren Augen nicht trauen. Statt 13.371 € wurden ihr 14.272 €, also 901 € mehr, in Rechnung gestellt. Die 901 € entpuppten sich als Wechselspesen. Diese waren entstanden, weil Diners Club/Discover ausschließlich US-Dollar akzeptiert. Die Euro-Beträge von Frau Schmidts Bestellungen wurden daher von PayPal in US-Dollar konvertiert und dann mit Diners Club abgerechnet. Dabei entstanden Wechselspesen. Diners Club konvertierte anschließend die Dollar wieder in Euro und zog die Euro-Beträge von Frau Schmidts Konto ein. Somit entstanden neuerlich Wechselspesen.
Rechnung bei Diners Club/Discover und PayPal beeinsprucht
Frau Schmidt sah überhaupt nicht ein, warum sie für diese Spesen aufkommen sollte. Sie beeinspruchte schriftlich die Abrechnung ihrer Einkäufe in Deutschland durch Diners Club/Discover und PayPal und verlangte von Diners Club die Rücküberweisung der 901 € auf ihr Bankkonto. Und sie kündigte ihre Kreditkarte. Diners Club verwies im Antwortschreiben auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und lehnte die Rücküberweisung der Wechselspesen ab.
PayPal informierte Kundin über Spesen
Frau Schmidt wandte sich daraufhin an unser Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) Wien und bat um Unterstützung. PayPal Europa hat seinen Sitz in Luxemburg. Das EVZ Wien bearbeitete daher den Fall gemeinsam mit den Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg. Eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs bei PayPal ergab, dass Euro-Beträge im Verlauf von Online-Bestellungen und Bezahlung auch in US-Dollar angegeben werden. Der Wechselkurs wird ebenfalls angeführt.
PayPal und Diners lehnen Kulanz ab
Rein rechtlich sind diese Informationen ausreichend. PayPal ist daher nicht zur Rücküberweisung der Wechselspesen verpflichtet. Kundenfreundlicher wäre es freilich, Konsumenten vor Abschluss der Bestellung nochmals klar und deutlich auf die entstehenden Wechselspesen hinzuweisen. Wir haben auch Diners Club kontaktiert und gebeten, Frau Schmidt die Wechselspesen in Kulanz zu retournieren. Doch Diners Club lehnte unsere Bitte ab. - Lesen Sie mehr über Kreditkarten: Prozess gegen Diners Club gewonnen 12/2013
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum. - Lesen Sie auch, was unsere Abonnenten in unserem Forum Geld und Versicherungen berichten.