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Fotos und Urheberrecht - Welche Nutzungsrechte habe ich?

"Habe ich die Rechte an den Bildern in digitaler Form, die eine Fotografin im Jahr 2011 für einen gedruckten Prospekt hergestellt hat, nicht schon mit der Bezahlung erworben?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Gerhard Früholz.

Gerhard Früholz (Bild: Wilke)

 Gerhard Früholz

"Bei einer Fotografin habe ich im Frühjahr 2011 Fotos für einen gedruckten Prospekt herstellen lassen und bezahlt. Jetzt brauche ich diese Bilder auch in digitaler Form. Daher habe ich telefonisch die Fotografin gebeten, mir diese zu mailen. Über Kosten wurde dabei nicht gesprochen. Nun habe ich die Fotos per E-Mail mit einer Kostenforderung von 60 Euro und dem Hinweis erhalten, dass ich damit auch die Rechte an diesen beiden Fotos erwerbe. Habe ich die Rechte an den Bildern nicht schon mit der Bezahlung im Jahre 2011 erworben?"

Wir haben uns bei unserem Buchautor Mag. Alexander Koukal erkundigt: Kundenfreundlicher wäre es gewesen, hätte Ihnen die Fotografin gleich am Telefon gesagt, dass die Nutzung der Bilder für einen anderen Zweck Sie weitere 60 Euro kostet. Im Recht war die Fotografin allerdings schon. Im Urheberrecht gilt nämlich: Steht nicht eindeutig fest, welche Nutzungsrechte man vom Urheber bzw. Rechteinhaber erwirbt, dann erhält man im Zweifel nur jene Rechte, die für die konkret ins Auge gefasste Nutzung erforderlich sind.

Rechte nachträglich kaufen

Wenn Sie mit der Fotografin ursprünglich nur über eine Print-Publikation gesprochen haben, haben Sie damals tatsächlich keine Rechte für die digitale Nutzung oder die Bearbeitung der Fotos erworben. Es bleibt Ihnen also nichts übrig, als diese Rechte nachträglich zu kaufen.

Keine Absprache über Kosten

Eine andere Frage ist, ob Sie das digitale Bildmaterial und die weiteren Nutzungsrechte tatsächlich telefonisch um 60 Euro gekauft haben. Es sieht nicht so aus, als ob Sie über diesen Preis eine Einigung erzielt hätten. Sie haben über die Kosten ja gar nicht gesprochen.

In der Rechnung der Fotografin lag also eher ein Angebot, dass Sie Bilder und Rechte um 60 Euro erwerben können. Wenn Sie davon keinen Gebrauch machen wollen, dann müssen Sie auch nicht zahlen, dürfen die Bilder aber weiterhin nur für die Print-Publikation verwenden.

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