"Wir haben Anfang des Jahres ein hochwertiges Ledersofa gekauft. Nach kurzer Zeit war eine Naht aufgerissen. Nun haben wir erreicht, dass das Möbelstück im Zuge der Gewährleistung ausgetauscht wird. Fängt nun ab Lieferung des neuen Sofas wieder die Gewährleistungsfrist an oder ist diese schon verstrichen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Ulrike Wolf.
Mag. Ulrike Wolf |
Gewährleistung: Frist beginnt neuerlich
Bei einem Austausch fängt die Frist für die Gewährleistung neuerlich zu laufen an. Bei einer Reparatur (Juristen nennen dies Verbesserung) erstreckt sich die neue Gewährleistungsfrist hingegen nur auf das, was repariert wurde. Wäre die Naht nachgenäht worden, gäbe es nur auf diese Naht wieder zwei Jahre lang Gewährleistung.
Anders ist es bei der Garantie
Anders ist es bei der Garantie. Diese ist ja prinzipiell nur freiwillig. Hier beginnt die Garantiefrist nach einer Reparatur oder einem Austausch nicht neu zu laufen – außer, dies wäre in der Garantieerklärung ausdrücklich festgehalten.
Eine ausführliche Darstellung dieser Thematik mit Fallbeispielen finden Sie unter EXTRA: Gewährleistung und Garantie