Zum Inhalt

Rechnung von der Hausverwaltung - Recht auf Kopie

Habe ich als Wohnungeigentümer gegenüber unserer Hausverwaltung ein Recht auf Kopien? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Veronika Schmidt (Bild: Ehrensberger) 
Wohnrechtsexpertin
Veronika Schmidt

Die Frage im Detail: "In unserem Haus mit Eigentumswohnungen hat die Hausverwaltung neue Fenster und Balkontüren einbauen lassen. Dabei kam es zu mehreren Fehlern und falschen Preisberechnungen. Nun möchte ich für meine Reklamation Kopien der Rechnungen gegen Kostenersatz. Die Hausverwaltung meint aber, ich könne nur in den Räumen der Hausverwaltung Einsicht nehmen. Habe ich ein Recht auf Kopien?"

Brief, Frist, Gericht

Ja, das haben Sie. Der § 34 (Abs. 3) des Wohnungseigentumsgesetz besagt: "Wird die Abrechnung nicht gehörig gelegt oder die Einsicht in die Belege nicht gewährt oder werden die verlangten Kopien oder Ausdrucke der Belege trotz Kostenerlags nicht angefertigt, so ist der Verwalter auf Antrag eines Wohnungseigentümers vom Gericht unter Androhung einer Geldstrafe bis zu 6.000 Euro dazu zu verhalten.

Bis zu 6000 Euro Strafe

Die Geldstrafe ist zu verhängen, wenn dem Auftrag ungerechtfertigterweise nicht entsprochen wird; eine solche Geldstrafe kann auch wiederholt verhängt werden. Besteht der Mangel der Abrechnung nur in einer inhaltlichen Unrichtigkeit, so hat sich die gerichtliche Entscheidung auf die Feststellung der Unrichtigkeit sowie des sich aus der Richtigstellung ergebenden Überschuss- oder Fehlbetrags zu beschränken.“ Wir raten daher, unter Berufung auf diese Gesetzesstelle die Hausverwaltung nochmals schriftlich (am besten eingeschrieben) unter Fristsetzung und Androhung eines gerichtlichen Antrages zur Anfertigung von Kopien aufzufordern.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Darf ich Privatwege nutzen?

Darf ich Privatwege nutzen?

Möchte der Besitzer nur darauf hinweisen, dass er keine Haftung übernimmt, oder darf ich den Weg nicht befahren?

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Stiegenhausbeleuchtung - Mietvertragliche Nebenpflicht

"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang