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Rechtsanwalt & Hausverwaltung - Miete aus 2009 eingefordert

"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Die Hausverwaltung verzichtete doch noch auf die Forderungen.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Als Frau Becker den Brief der Rechtsanwälte Weber & Co gelesen hatte, war sie fassungslos: Im Namen der Hausverwaltung Dr. Gerhard Stingl wurden 1.427 € von ihr gefordert. Sie hatte ihre Miete immer pünktlich bezahlt und nie eine Mahnung erhalten! Laut Kontoauszug der Hausverwaltung bezog sich die Forderung auf Vorschreibungen aus dem Jahr 2009 und die aktuelle Miete.

Nachdem wir die Anwaltskanzlei darauf hingewiesen hatten, dass Frau Becker jetzt wohl kaum mehr überprüfen konnte, ob die Forderung aus 2009 (die obendrein bereits verjährt war) zu Recht bestand, verzichtete die Hausverwaltung auf die Eintreibung. Die aktuelle Miete hatte Frau Becker schon bezahlt.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .

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